Lexikon

Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel

durch Gesetz über den Wertpapierhandel vom 26. 7. 1994 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Frankfurt a. M. Aufgaben: Ermittlung verbotener Insidergeschäfte, Kontrolle der Einhaltung von Informationspflichten bei Transaktionen über bedeutende Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen, Aufstellung u. Überwachung von Verhaltensregeln im Wertpapiergeschäft; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.
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