Lexikon
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
durch Gesetz über den Wertpapierhandel vom 26. 7. 1994 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Frankfurt a. M. Aufgaben: Ermittlung verbotener Insidergeschäfte, Kontrolle der Einhaltung von Informationspflichten bei Transaktionen über bedeutende Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen, Aufstellung u. Überwachung von Verhaltensregeln im Wertpapiergeschäft; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.
Wissenschaft
Wenn Forschende Geschichten erzählen
Experimentelle Forschung braucht Geld. Dafür müssen die Forschenden in aller Regel über Projektanträge sogenannte Drittmittel bei öffentlichen oder privaten Förderorganisationen beantragen – beispielsweise bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Dort werden die Anträge von Fachkollegen begutachtet, die nachfolgend das...
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News der Woche 05.09.2025
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