Lexikon

Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel

durch Gesetz über den Wertpapierhandel vom 26. 7. 1994 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Frankfurt a. M. Aufgaben: Ermittlung verbotener Insidergeschäfte, Kontrolle der Einhaltung von Informationspflichten bei Transaktionen über bedeutende Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen, Aufstellung u. Überwachung von Verhaltensregeln im Wertpapiergeschäft; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon