Lexikon

Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel

durch Gesetz über den Wertpapierhandel vom 26. 7. 1994 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Frankfurt a. M. Aufgaben: Ermittlung verbotener Insidergeschäfte, Kontrolle der Einhaltung von Informationspflichten bei Transaktionen über bedeutende Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen, Aufstellung u. Überwachung von Verhaltensregeln im Wertpapiergeschäft; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.
Sadt, Rohstoffe, Gebäude
Wissenschaft

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Wissenschaft

»Der Schutz der Gesundheit des Menschen steht immer ganz vorn«

Tanja Schwerdtle erklärt im Interview, warum spezielle organische Arsenverbindungen für die Risikobewertung eine besondere Herausforderung darstellen. Das Gespräch führte TAMARA WORZEWSKI Frau Prof. Dr. Schwerdtle, warum ist nicht jede Gefahr gleich ein Risiko? Der Unterschied zwischen einer Gefährdung und einem Risiko lässt sich...

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