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Finanzspritzen vom Staat

Eine gute berufliche Ausbildung ist das wichtigste "Grundkapital" für die Zukunft. Je besser die Ausbildung, desto geringer ist später die Gefahr, arbeitslos zu werden und auf finanzielle Hilfen angewiesen zu sein. Aus diesem Grund unterstützt der Staat Jugendliche in frühen Jahren bei der Ausbildung, sofern sie diese nicht aus eigener Kraft finanzieren können.

Rechtzeitige Information ist wichtig

Wer eine schulische oder betriebliche Ausbildung absolvieren möchte, sollte sich unbedingt rechtzeitig über mögliche finanzielle Hilfen des Staates informieren. Unter bestimmten Voraussetzungen haben junge Menschen Anspruch auf staatliche Förderung. Viele Hilfen werden allerdings nur auf Antrag gewährt. Eine nachträgliche Inanspruchnahme ist meist nicht möglich.

Die Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich an Auszubildende, die aus betrieblichen Gründen aus ihrem Elternhaus ausziehen müssen. Zum Beispiel, weil der ausbildende Betrieb so weit vom Heimatort entfernt liegt, dass ein tägliches Pendeln nicht möglich ist. Die durch Wohnung und Verpflegung entstehenden zusätzlichen Kosten werden durch die Berufsausbildungsbeihilfe abgedeckt, sofern der Auszubildende oder die Eltern selbst nicht dafür aufkommen können.

Die Bundesanstalt für Arbeit bietet Jugendlichen finanzielle Hilfen an, die bei ihrem örtlichen Arbeitsamt als lehrstellensuchend gemeldet sind. Dazu gehören z.B. Hilfen für Reisekosten, Bewerbungskosten, Arbeitskleidung etc.

Der Staat bezahlt für jedes Kind ein Kindergeld an die Eltern. Dieses wird so lange gewährt, bis es seine erste Berufsausbildung beendet hat, mindestens jedoch bis zum 18. Lebensjahr.

Das BAföG richtet sich an junge Menschen in der Ausbildung, die dort keine Vergütung erhalten. Dies sind in der Regel Berufsfachschüler, deren Eltern die Ausbildung nicht allein finanzieren können. Lehrlinge in betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildungen haben dagegen keinen Anspruch auf eine BAföG-Förderung.

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