Lexikon
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
Abk. BAV, durch Gesetz vom 31. 7. 1951 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Berlin. Aufgaben: die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen, Beschwerdebearbeitung, gutachtliche Äußerung über Fragen des Versicherungswesens, Genehmigung der Tarife in der Kfz-Versicherung, Aufsicht über den Pensionssicherungs-Verein; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.
In Österreich ist für entspr. Aufgaben das Bundesministerium für Finanzen zuständig.
Wissenschaft
Elektrostimulation bringt den Darm in Schwung
Ist die Kommunikation zwischen Gehirn und Verdauungssystem gestört, kann es zu schwerwiegenden Magen-Darm-Problemen kommen. Dazu zählen gegensätzliche Symptombilder wie Verstopfung und Stuhlinkontinenz. In allen Fällen soll eine elektrische Stimulation der beteiligten Nerven Abhilfe schaffen. Unklar war allerdings bisher, welche...
Wissenschaft
Recyceln statt verbrennen
In ausgedienten Rotorblätter von Windrädern stecken etliche Materialien, die sich noch nutzen lassen. Bisher fehlten dazu die Techniken, jetzt gibt es vielversprechende Ansätze. von ANDREA HOFERICHTER Wie ein gestrandeter Wal liegt das 80 Meter lange Rotorblatt auf dem Betonpflaster des Bremerhavener Gewerbegebiets, kurz hinterm...