Lexikon

Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen

Abk. BAV, durch Gesetz vom 31. 7. 1951 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Berlin. Aufgaben: die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen, Beschwerdebearbeitung, gutachtliche Äußerung über Fragen des Versicherungswesens, Genehmigung der Tarife in der Kfz-Versicherung, Aufsicht über den Pensionssicherungs-Verein; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.
In Österreich ist für entspr. Aufgaben das Bundesministerium für Finanzen zuständig.
hr_AdobeStock_551286368.jpg
Wissenschaft

Wie die Zeit vergeht

Das Erleben der Zeit gehört zu den grundlegenden Erfahrungen des Menschseins. Doch bei näherem Hinsehen gibt es tiefe philosophische Rätsel auf. Von Tobias Hürter Wie die Zeit vergeht, lässt sich mit dem Musikstück 4‘33“ des amerikanischen Komponisten John Cage erfahren. Es besteht aus vier Sätzen und keinem einzigen Ton. Für...

sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Kreisverkehr

Blut spielt in vielen Mythen und Märchen der Menschen eine große Rolle. „Ruckedigu, Blut ist im Schuh“, gurren die Tauben in Aschenputtel, die Goldmarie muss in den Brunnen hinuntersteigen, um die blutige Spule zu waschen und findet sich als Leibeigene bei Frau Holle wieder, und bei der christlichen Wandlung wird aus dem Messwein...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch