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Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen

Abk. BAV, durch Gesetz vom 31. 7. 1951 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Berlin. Aufgaben: die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen, Beschwerdebearbeitung, gutachtliche Äußerung über Fragen des Versicherungswesens, Genehmigung der Tarife in der Kfz-Versicherung, Aufsicht über den Pensionssicherungs-Verein; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.
In Österreich ist für entspr. Aufgaben das Bundesministerium für Finanzen zuständig.
Hochdruck, Druck
Wissenschaft

Laborreise ins Innere der Erde

Die Hochdruck-Forschung hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Inzwischen sind Experimente mit extremem Druck möglich.

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Ekel, Menschen
Wissenschaft

Igitt!

Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.

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