Lexikon

Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen

Abk. BAV, durch Gesetz vom 31. 7. 1951 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Berlin. Aufgaben: die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen, Beschwerdebearbeitung, gutachtliche Äußerung über Fragen des Versicherungswesens, Genehmigung der Tarife in der Kfz-Versicherung, Aufsicht über den Pensionssicherungs-Verein; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.
In Österreich ist für entspr. Aufgaben das Bundesministerium für Finanzen zuständig.
Zwei Tanks mit Ammoniak auf einem Feld
Wissenschaft

Dünger aus der Luft

In der Landwirtschaft kommen große Mengen stickstoffhaltigen Düngers zum Einsatz. Ein wichtiger Rohstoff für diesen Dünger ist Ammoniak. Um die Herstellung dieser Chemikalie nachhaltiger zu gestalten, hat ein Forschungsteam nun ein neuartiges Netzgewebe entwickelt, das Stickstoff aus der Luft einfangen und in Ammoniak verwandeln...

Humanoide Echse in Anzug mit Aktentasche, steht auf grauem Hintergrund, Text:
Wissenschaft

Fortschritt durch Abtritt

Max Planck schrieb in seiner wissenschaftlichen Selbstbiografie den Satz: „Eine neue wissenschaftliche Wahrheit pflegt sich nicht in der Weise durchzusetzen, dass ihre Gegner überzeugt werden und sich als belehrt erklären, sondern vielmehr dadurch, dass die Gegner allmählich aussterben und dass die heranwachsende Generation von...

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