Lexikon
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
Abk. BAV, durch Gesetz vom 31. 7. 1951 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Berlin. Aufgaben: die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen, Beschwerdebearbeitung, gutachtliche Äußerung über Fragen des Versicherungswesens, Genehmigung der Tarife in der Kfz-Versicherung, Aufsicht über den Pensionssicherungs-Verein; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.
In Österreich ist für entspr. Aufgaben das Bundesministerium für Finanzen zuständig.
Wissenschaft
Zähe Moleküle
Warum können kleine aromatische Verbindungen im Weltraum überleben? Experimente mithilfe einer speziellen Vakuumkammer fanden die Antwort. von DIRK EIDEMÜLlER In den Tiefen des Alls herrscht nicht nur gähnende Leere. So dünn verteilt die Materie jenseits von Planetensystemen auch ist, so vielfältig erscheint sie doch. So haben...
Wissenschaft
Das Leben danach
Im schwäbischen Trossingen werden immer wieder Reste von großen Dinosauriern gefunden. Wie haben sie hier nach der Klimakatastrophe Fuß gefasst? von KLAUS JACOB Es ist einer der weltweit größten Dinosaurier-Friedhöfe. Die Reste von mehr als 100 gewaltigen Dinosauriern, vier bis zehn Meter groß, wurden hier auf einer Fläche von...