Lexikon

Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen

Abk. BAV, durch Gesetz vom 31. 7. 1951 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Berlin. Aufgaben: die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen, Beschwerdebearbeitung, gutachtliche Äußerung über Fragen des Versicherungswesens, Genehmigung der Tarife in der Kfz-Versicherung, Aufsicht über den Pensionssicherungs-Verein; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.
In Österreich ist für entspr. Aufgaben das Bundesministerium für Finanzen zuständig.
Reinigungsmittel
Wissenschaft

Schädlicher Putzmittelwahn

Weniger ist bei Reinigungsmitteln oft mehr – für die Umwelt und die Gesundheit. Denn die Produkte sind potenziell schädlich. Auch wie sie sich auf lange Zeit auswirken, ist wenig bekannt. von SUSANNE DONNER Für jeden Fleck das perfekte Mittel, verspricht die Industrie und lässt die Drogerieregale überquellen: Kraftschaum gegen...

Klimawandel, Ahrtal-Katastrophe
Wissenschaft

War das der Klimawandel?

Die Attributionsforschung berechnet den Beitrag des Klimawandels zu aktuellen Extremwetterereignissen. Die Forschung ist populär – und wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert. von IRIS PROFF Im Juli 2021 rückte die Flutkatastrophe im Ahrtal das Klima schlagartig ins öffentliche Bewusstsein. Bilder von verwüsteten Dörfern gingen...

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