Lexikon
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
Abk. BAV, durch Gesetz vom 31. 7. 1951 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Berlin. Aufgaben: die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen, Beschwerdebearbeitung, gutachtliche Äußerung über Fragen des Versicherungswesens, Genehmigung der Tarife in der Kfz-Versicherung, Aufsicht über den Pensionssicherungs-Verein; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.
In Österreich ist für entspr. Aufgaben das Bundesministerium für Finanzen zuständig.
Wissenschaft
Der Computer als Tierversteher
Biologen analysieren die Töne von Tieren, um ihr Verhalten besser erforschen zu können. Maschinelles Lernen ist dabei sehr nützlich. von TIM SCHRÖDER Sie kommen zusammen, wenn es an der Nordsee kalt und ungemütlich ist: im späten Winter, wenn die Stürme aus Nordwest das Wasser aufwühlen und große Brecher an die Küste donnern....
Wissenschaft
Wie viel Hitze verträgt der Mensch?
Forschende untersuchen, was bei einem Hitzschlag im Körper passiert – und wie wir vorbeugen können. von MARTIN WILHELM ANGLER Kalifornien, im Juli 2019: Eine der größten Hitzewellen sucht die Bay Area heim. Auf einem Parkplatz in Palo Alto bricht eine alte Frau zusammen. Als die Sanitäter eintreffen, ist ihre Körpertemperatur auf...