Lexikon
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
Abk. BAV, durch Gesetz vom 31. 7. 1951 errichtete u. bis 2002 selbständige Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Berlin. Aufgaben: die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen, Beschwerdebearbeitung, gutachtliche Äußerung über Fragen des Versicherungswesens, Genehmigung der Tarife in der Kfz-Versicherung, Aufsicht über den Pensionssicherungs-Verein; 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.
In Österreich ist für entspr. Aufgaben das Bundesministerium für Finanzen zuständig.
Wissenschaft
Herzenssache
Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems können lebensbedrohlich sein. Doch die Herzmedizin hat in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Das Herz schlägt zwei Zentimeter unter der Haut, leicht nach links versetzt hinter dem Brustbein zwischen der zweiten bis fünften Rippe. Es...
Wissenschaft
Felsgravuren zeugen von früher Besiedlung der arabischen Wüste
In der Wüste Saudi-Arabiens haben Archäologen riesige Gravuren auf steilen Felswänden gefunden, die dort vor 12.800 bis 11.400 Jahren eingeritzt wurden. Sie zeigen Tiere wie Kamele und Gazellen in Lebensgröße und dienten wahrscheinlich als generationenübergreifende Wegweiser zu den seltenen Oasen. Demnach wurde diese...
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