Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

juristisch

ju|rs|tisch
Adj.
, o. Steig.
zum Recht, zur Rechtswissenschaft gehörig, auf ihm beruhend;
~e Person
Vereinigung von mehreren Personen (Verein, Körperschaft), Institutionen (Anstalt) oder Vermögensmassen (Betrieb, Stiftung), die wie eine einzige natürliche Person vom Staat als rechtsfähig anerkannt wird

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