Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Raub
Raub〈〉
m.
, –(e)s
, nur Sg.
1.
gewaltsame Wegnahme (eines Gegenstandes oder Menschen;
Bank~, Kinds~); einen R. begehen; wegen ~es angeklagt werden; ein R. der Flammen werden
verbrennen
2.
geraubtes Gut;
den R. verteilen
Raub:
Der Ausdruck für das gewaltsame Wegnehmen wie für die Beute selbst leitet sich von dem gleichbedeutenden althochdeutschen Wort
Heute wird Raub hauptsächlich als Begriff des Strafrechts benutzt. Dabei konkretisieren Zusammensetzungen wie oder (für das Entwenden von Essbarem zum direkten Verzehr) die Art der Tat. nennt man den ungenehmigten Nachdruck eines Buchs. Als wird die illegale Vervielfältigung kommerziell genutzter, urheberrechtlich geschützter Datenträger wie beispielsweise Video oder CD bezeichnet.
nennt man eine Wirtschaftsweise, die möglichst hohen Ertrag erzielen will, aber keine Rücksicht auf die Grundlagen der Erzeugung nimmt. Raubbau kann man zum Beispiel an Wäldern betreiben. Wer Raubbau an seiner Gesundheit oder mit seinen Kräften betreibt, lebt oder arbeitet ohne Rücksicht auf seine Gesundheit.
Sprachlich verwandt mit ist auch die . Dieses französische Wort für „Raub“, „Beute“ bezog sich ursprünglich auf die Habe, die man an oder bei sich trug. Daraus wurde dann das „erbeutete, geraubte Kleid“. Bis ins 17. Jahrhundert bezeichnete man dann lange Frauenoberkleider als . Im 18. Jahrhundert wurde daraus die Amtstracht. Als Lehnwort aus dem Französischen bezeichnet heute im Deutschen ein langes, festliches Kleid sowie die Amtstracht von Juristen, Geistlichen oder Professoren.
her (dieses wiederum geht auf das erschlossene indogermanische „ausreißen“, „zerreißen“, „brechen“ zurück). Ursprünglich gab es dabei einen kriegerischen Zusammenhang: war das, was dem getöteten Feind abgerissen wurde, nämlich die Rüstung.Heute wird Raub hauptsächlich als Begriff des Strafrechts benutzt. Dabei konkretisieren Zusammensetzungen wie oder (für das Entwenden von Essbarem zum direkten Verzehr) die Art der Tat. nennt man den ungenehmigten Nachdruck eines Buchs. Als wird die illegale Vervielfältigung kommerziell genutzter, urheberrechtlich geschützter Datenträger wie beispielsweise Video oder CD bezeichnet.
nennt man eine Wirtschaftsweise, die möglichst hohen Ertrag erzielen will, aber keine Rücksicht auf die Grundlagen der Erzeugung nimmt. Raubbau kann man zum Beispiel an Wäldern betreiben. Wer Raubbau an seiner Gesundheit oder mit seinen Kräften betreibt, lebt oder arbeitet ohne Rücksicht auf seine Gesundheit.
Sprachlich verwandt mit ist auch die . Dieses französische Wort für „Raub“, „Beute“ bezog sich ursprünglich auf die Habe, die man an oder bei sich trug. Daraus wurde dann das „erbeutete, geraubte Kleid“. Bis ins 17. Jahrhundert bezeichnete man dann lange Frauenoberkleider als . Im 18. Jahrhundert wurde daraus die Amtstracht. Als Lehnwort aus dem Französischen bezeichnet heute im Deutschen ein langes, festliches Kleid sowie die Amtstracht von Juristen, Geistlichen oder Professoren.
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