wissen.de Artikel

Energie sparen als Wohnungs- und Hausmieter – was ist möglich?

Das Thema Energiesparen hat angesichts hoher Energiekosten und den Herausforderungen des Klimawandels eine hohe Relevanz. Viele fragen sich, mit welchen Maßnahmen sie ihren Energieverbrauch senken könnten. Die Antwort fällt bei Eigentümern und Mietern unterschiedlich aus.
Heizungsthermostat

© Adobe Stock, Ingo Bartussek,

Immobilienbesitzer können zahlreiche bauliche Sanierungsmaßnahmen und andere Investitionen vornehmen, Mieter sehen sich dagegen mit begrenzten Spielräumen konfrontiert. Während Eigentümer zum Beispiel die Heizungsanlage austauschen und in die Wärmedämmung der Gebäudehülle investieren können, bleibt dies Mietern von Wohnungen und Häusern verwehrt.

Dennoch besteht bei Mietern kein Grund, sich mit der aktuellen Situation abzufinden. Ihnen stehen vielfältige Möglichkeiten offen, gezielt ihre Energiekosten zu senken. Den Schwerpunkt sollten sie hierbei auf die Heizkosten legen. Diese stellen den größten Ausgabenposten dar. Aber auch im Bereich Strom gibt es Einsparpotenzial.

Der folgende Beitrag liefert dazu zahlreiche Tipps. Viele beziehen sich auf kleinere Dämmmaßnahmen, die Mieter ohne explizite Erlaubnis des Vermieters umsetzen können. Bei einer oberflächlichen Betrachtung mögen diese Vorschläge klein erscheinen, in der Praxis erweisen sie sich aber als effektiv. Die Anschaffungskosten sind meist überschaubar und der Arbeitsaufwand ist gering. Zugleich sparen Mieter dauerhaft in relevantem Ausmaß Energie ein.

1. Was Vermieter tun müssen und was sie verlangen können

Im ersten Schritt ist relevant, wie sich das Verhältnis von Vermietern und Mietern beim Thema Energieeffizienz konkret gestaltet. Besitzer verfügen zwar über weitgehende Freiheiten, was die Gestaltung ihrer Immobilie betrifft. Es gibt aber diverse rechtliche Regelungen, die diese Freiheit im Bereich Energie beschränken. Außerdem müssen Mieter energierelevante Vorschriften beachten.

Bei der Heizungsanlage dürfen Vermieter frei die Heizungsart wählen. Sie können zum Beispiel Gasheizungen oder die Beheizung mit Fernwärme anbieten. Wenn Gas- oder Ölheizungen allerdings älter als 30 Jahre sind, müssen sie diese austauschen. Das soll eine Energieverschwendung aufgrund veralteter Heizungstechnik verhindern.

Auch bei der Dämmung sieht der Gesetzgeber gewisse Mindeststandards vor. So müssen Eigentümer Heizungs- und Warmwasserleitungen dämmen. Bei der obersten Geschossdecke eines Gebäudes müssen sie Dämmmaßnahmen durchführen, sofern die Decke klar geregelte Mindestkriterien verfehlt.

Informationspflicht

Zudem besteht mittlerweile eine umfassende Informationspflicht. Bei der Neuvermietung von Objekten müssen Vermieter einen Energieausweis vorlegen. Kluge Mieter berücksichtigen die darin enthaltenen Daten bei der Wohnungswahl.

Die seit 1. September 2022 gültige Energieeinsparverordnung verpflichtet Eigentümer von Gebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten zu zusätzlichen Informationen. Sie müssen Auskunft über den Energieverbrauch, die Energiekosten und die Sparpotenziale geben.

Wegfall der Mindestraumtemperatur

Die neue Energieeinsparverordnung reduziert zugleich die Pflichten der Mieter. Bisher mussten sie in ihren Räumen eine Mindesttemperatur von 18 bis 20 Grad Celsius gewährleisten. Diese Regelung sollte die Bausubstanz unter anderem vor Schimmel schützen, führte in der Praxis jedoch zu einem hohen Energieverbrauch. Nun dürfen Mieter ihre Mieträume nach eigenem Ermessen beheizen: Dadurch eröffnet sich ein relevantes Sparpotenzial.

Es obliegt aber weiterhin den Mietern, Schimmelbildung zu verhindern. Angesichts der abgeschafften Mindestraumtemperatur wird das regelmäßige Stoßlüften damit noch wichtiger als zuvor. Durch das Lüften entweicht warme Luft nach draußen, Mieter müssen entsprechend nachheizen. Sie sollten diese Pflicht dennoch gewissenhaft erledigen – diesen Anspruch haben die Vermieter. Mieter profitieren dank besserer Raumluft ebenfalls davon.

2. Tür- und Fensterdichtungen

Für die Dämmung der Gebäudehülle und den Austausch von Türen und Fenstern ist der Vermieter verantwortlich: Es gibt jedoch vielfältige kleinere Maßnahmen, mit denen Mieter ärgerliche Wärmeverluste schnell und einfach verhindern können. Dazu gehört die Abdichtung von Türen und Fenstern. Neue Türen und Fenster weisen funktionale Dichtungen auf, im Laufe der Zeit entstehen aber diverse Abnutzungserscheinungen und die Dichtungen werden zum Beispiel porös.

Dadurch sind sie häufig die Schwachstelle, doch viele Mieter unterschätzen diese Problematik. Über mangelhafte Dichtungen entweicht dauerhaft Wärmeenergie und erhöht somit den Heizungsbedarf. Vielfach zahlt es sich, diese Dichtungen auszubessern oder vollständig zu erneuern. Mieter können auch zuerst das Gespräch mit dem Vermieter suchen: Wie beim Tür- und Fenstertausch sind grundsätzlich die Eigentümer für die Abdichtung zuständig.

Häufig handelt es sich aber um kleine Eingriffe, die Mieter selbst erledigen können. In vielen Fällen genügt es, Dichtungsbänder oder speziell bei Türen Bürstendichtungen anzubringen.

Geübte Heimwerker erledigen diese Aufgabe rasch, sie müssen sich nicht aufwendig mit der Hausverwaltung auseinandersetzen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Mieter diese zusätzliche Dämmung sofort umsetzen können. Der Weg über den Vermieter beansprucht viel Zeit, währenddessen kommt es zu unnötigen Wärmeverlusten. Es spricht somit viel dafür, selbst Abhilfe zu schaffen.

Symbolbild Doppelfenster
Symbolbild Doppelfenster

© Adobe Stock, brizmaker

3. Doppelfenster

Vor allem bei Altbauten finden sich häufig Fenster, die nicht mehr den neuesten Energiestandards entsprechen. Es handelt sich zum Beispiel um veraltete Modelle mit einfacher Verglasung und nicht um moderne Doppelfenster.

Unter Umständen haben Mieter einen Anspruch darauf, dass Eigentümer diese Fenster austauschen. Im Gegenzug dürfen Vermieter bei solchen Modernisierungsmaßnahmen eine höhere Miete fordern.

Bei Mehrfamilienhäusern fällt die Fenstermodernisierung in den Aufgabenbereich des Vermieters. Abweichende Regelungen kann es aber bei vermieteten Einfamilienhäusern geben. Hier können beide Seiten vereinbaren, dass der Mieter den Fenstertausch vollständig oder anteilig bezahlt. Aus der Sicht der Mieter kommt das infrage, wenn sie noch lange in den Räumlichkeiten wohnen bleiben wollen. Das Ergebnis entsprechender Verhandlungen kann sein, dass Vermieter dafür auf Mieterhöhungen verzichten.

4. Isolierfolien

Bei einigen alten Fenstern ist das Fensterglas das entscheidende Problem, denn es weist zu schlechte Dämmwerte auf. Isolierfolien reduzieren diese Wärmeverluste auf eine einfache und günstige Weise, ohne dass Kosten für einen Fensteraustausch anfallen.

Bei Isolierfolien handelt es sich im Regelfall um Folien, die sich mit einem doppelseitigen Klebeband am Fensterrahmen befestigen lassen. Anschließend nutzen Mieter einen Haartrockner: Durch die heiße Luft spannt sich die Folie und liegt am Ende glatt und ohne Luftpolster auf dem Fensterglas auf. Hersteller von Isolierfolien fügen der Verpackung eine detaillierte Gebrauchsanleitung bei.

5. Reflexionsmatten

Viele Raumheizungen befinden sich in Heizungsnischen. Das spart zwar Platz und ermöglicht eine bessere Raumnutzung, andererseits sind die Außenwände an diesen Stellen ungewöhnlich dünn. Dadurch ergibt sich eine schlechtere Wärmedämmung – ausgerechnet nahe den Heizungen als Wärmequelle.

Die positive Nachricht ist, dass in den meisten Mietobjekten zwischen Heizkörper und Wand mehrere Zentimeter Abstand vorhanden sind. Diese Lücke lässt sich unter anderem mit Reflexionsmatten füllen. Diese Matten reflektieren einen Teil der Heizungswärme. Der Vorteil besteht darin, dass die Wärme den Raum ausfüllt, anstatt auf die kühle Außenwand zu treffen.

Bei einem geringen Abstand zwischen Heizkörper und Wand kommt als Alternative eine Reflexionsfolie infrage. Beide Varianten halten aber kaum Kälte von außen ab. Wer die Heizkosten umfassend senken möchte, sollte sich für Dämmplatten in Heizungsnischen entscheiden.

Symbolbild elektronischer Thermostat
Elektronischer Thermostat

© Adobe Stock,  Insp.Clouseau

6. Modernere Thermostate

Alte Heizkörper lassen sich mit mechanischen Thermostaten bedienen: Diese erfüllen zwar zuverlässig ihre Funktion, weisen aber bei den Aspekten Energiesparen und Bedienkomfort gravierende Nachteile auf. Mit elektronischen Thermostaten verringern Mieter ihren Energieverbrauch und freuen sich zugleich über eine einfache Handhabung.

Im Detail unterscheiden sich diese Thermostate. Die meisten Modelle verfügen über eine LED-Anzeige, welche die Ziel-Raumtemperatur anzeigt. Diese Darstellung verhindert ein zu starkes Aufheizen und sensibilisiert die Nutzer. Mechanische Thermostate zeichnen sich dagegen durch die simple Skala von 1 bis 5 aus: Die meisten können diese Angaben nicht einordnen. Wenn es kalt ist, drehen sie das Ventil zum Beispiel vollständig auf und sorgen damit für eine zu hohe Raumtemperatur. Moderne Thermostate reduzieren dieses Risiko.

Moderne Modelle beeindrucken mit vielen weiteren Funktionen. Sie registrieren zum Beispiel offene Fenster und regulieren den Heizkörper sofort herunter. Werden die Fenster geschlossen, drehen sie das Ventil wieder auf. Dadurch meiden Nutzer, dass sie den Raum bei geöffneten Fenstern voll beheizen. Das kommt bei klassischen mechanischen Thermostaten oft vor.

7. Verändertes Möbel-Layout

Mit der richtigen Platzierung von Möbeln lässt sich der Energieverbrauch deutlich senken. Am wichtigsten ist, dass Möbelstücke keinen Heizkörper verstellen. Wenn Möbel die Heizung teilweise oder vollständig abdecken, kann die Warmluft nicht ausreichend im Raum zirkulieren. Das ist einer der häufigsten Fehler beim Heizen. Die kostspielige Folge: Mieter benötigen mehr Heizenergie, um im gesamten Zimmer eine angenehme Temperatur zu erreichen.

Zugleich dienen Möbel im besten Fall der zusätzlichen Wärmedämmung. Große Möbel wie Schränke können an Außenwänden die Wärmeverluste verringern. Es lohnt sich daher, die Platzierung der Möbel durchdacht anzugehen.

Symbolbild Eigenstromerzeugung
Balkonkraftwerk

© Adobe Stock, Robert Poorten

8. Eigenstromerzeugung

Lange Zeit befassten sich ausschließlich Eigentümer mit dem Thema Photovoltaik-Anlage. Die Stromerzeugung auf dem Dach ist eine lohnende Investition für Vermieter. Dies gilt auch bei vermieteten Einfamilienhäusern.

Auf dem Dach darf nur der Eigentümer Anlagen zur Stromproduktion montieren. Eine Ausnahme besteht, wenn beide Parteien eine davon abweichende Sonderregelung vereinbaren. Das erweist sich aber als kompliziert und es stellt sich die Frage, wie es beim Auszug des Mieters mit der PV-Anlage weitergeht.

Innovative Balkonkraftwerke eröffnen Mietern neue Möglichkeiten. Der Begriff bringt es auf den Punkt: Es handelt sich um kompakte PV-Anlagen, die sich problemlos auf einem Balkon oder an weiteren Orten wie der Fassade oder dem Garten anbringen lassen. Die Anbindung an den Stromkreislauf erfolgt über eine gewöhnliche Steckdose, auch Laien können die Balkonkraftwerke installieren.

Ein weiterer Pluspunkt: Vermieter müssen diesen Balkonkraftwerken nicht explizit zustimmen, da es sich um keine Anlagen im Sinne des Gesetzes handelt. Stattdessen wertet sie der Gesetzgeber als eine Art Haushaltsgerät. Die verantwortlichen Politiker haben zudem im Rahmen eines Solarplans mehrere bürokratische Erleichterungen beschlossen, das betrifft unter anderem die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber und die vorübergehende Zulassung rücklaufender Stromzähler.

Den umweltfreundlich erzeugten Strom verbrauchen Mieter unmittelbar in ihrem Haushalt oder speisen ihn ein. In beiden Fällen reduzieren sich die Stromkosten.

9. Dämmung für die Rollladenkästen

Rollläden tragen im geschlossenen Zustand zum Energiesparen bei. Sie verhindern, dass kalte Luft an die Fenster und in die Wohnung dringt. Bei älteren Modellen können ungedämmte Rollläden diesen Nutzen aber zunichtemachen. Diese Rollladenkästen fungieren als Wärmebrücken, die Raumwärme nach außen leiten.

Mit einer gezielten Dämmung des Rollladenkastens lässt sich diese Problematik überwinden. In den meisten Fällen kommen hierfür dünne Dämmplatten infrage, die den Kasten nach innen abdecken. Vor der Montage sollten sich Mieter mit den unterschiedlichen Möglichkeiten befassen, die konkrete Form des Kastens spielt eine zentrale Rolle. Zudem informieren sie bestenfalls ihren Vermieter über die geplanten Eingriffe: Vielleicht beteiligt er sich auch an den Kosten.

10. Dichtungen für Zimmertüren

Mieter müssen nicht die gesamte Wohnung gleich beheizen: Der Temperaturbedarf ist unterschiedlich. Im Wohnzimmer empfiehlt sich während des Aufenthalts zum Beispiel eine höhere Temperatur als im Schlafzimmer. Zudem gibt es unbeheizte Räume wie den Flur.

Während der Heizperiode sollten die Zimmertüren daher stets geschlossen werden. Den maximalen Einspareffekt erzielen Nutzer aber nur, wenn die Türen über eine effektive Dichtung verfügen – und zwar rundherum.

Falls Mängel bestehen, lassen sich diese kostengünstig beheben. Bei einer Lücke unter der Tür eignet sich eine Bürstenabdichtung. Bei Abdichtungsmängeln in anderen Türbereichen leisten Türdichtungen, Abdichtbänder und ähnliches wertvolle Dienste.

11. Zusätzliche Raumabtrennungen

In vielen Mietwohnungen und Miethäusern gibt es große Räume. Insbesondere bei neueren Bauten sind großflächige Wohnräume weit verbreitet. Häufig weisen diese zum Beispiel offene Küchen oder Wohnzimmer inklusive Esszimmerbereich auf.

Diese großzügige Raumaufteilung schafft zwar ein freundliches Ambiente, treibt aber den Energieverbrauch massiv in die Höhe. Beim Heizen gilt die Grundregel: Wer sparen möchte, beheizt bedarfsgerecht möglichst kleine Räume. Angesichts steigender Heizkosten erweisen sich zum Beispiel separate Wohn- und Esszimmer als vorteilhaft.

Diese Raumabtrennung lässt sich auch jenseits des Trockenbaus realisieren. So können Mieter mobile Raumtrennsysteme anschaffen. Diese zeichnen sich durch eine einfache Montage und Flexibilität aus. Bestenfalls reichen sie bis zur Decke und überzeugen mit einer effektiven Wärmedämmung.

12. Smarte Zeitschaltuhren

Wie bereits erläutert, sind moderne elektronische Thermostate sind besser als mechanische. Das Optimierungspotenzial ist aber noch größer. Mit smarten Thermostaten inklusive Zeitschaltuhr sparen Nutzer zusätzlich.

Diese Geräte sind in eine umfassende Smart-Home-Technik eingebunden. Konkret bedeutet dies, dass Mieter zahlreiche vernetzte Komponenten der Haustechnik bequem überwachen und steuern. Das gilt zum Beispiel für die Heizung, die Beleuchtung, den Sonnenschutz und die Alarmanlage. Großer Beliebtheit erfreut sich hierbei die Steuerung über eine App. Das versetzt Nutzer in die Lage, jederzeit und ortsunabhängig Heizkörper und andere Systeme zu regulieren.

In der Praxis ergeben sich damit zwei Möglichkeiten: Mieter können die einzelnen Thermostate vorab programmieren. Zu bestimmten Zeiten regulieren die Heizkörper nach oben oder unten. Alternativ steuern Nutzer die Thermostate über die App bedarfsgerecht. Sie fahren die Heizung unter anderem auf dem Heimweg nach oben, sodass die Räume unmittelbar beim Eintreffen die gewünschte Temperatur erreichen.

Thermovorhänge
Wärmedämmung durch Thermovorhänge

© Adobe Stock, didecs

13. Dämmende Vorhänge

Auch mit Vorhängen lässt sich der Heizbedarf reduzieren: Hierfür eignen sich spezielle Thermovorhänge, die am besten die gesamte Glasfläche von Fenstern und Balkon- beziehungsweise Terrassentüren abdecken.

Ein zusätzlicher Vorteil dieser Thermovorhänge ist, dass sie auch im Sommer bei der Regulierung der Raumtemperatur unterstützen. Während sie im Winter die Wärme in den Räumen belassen, halten sie in den Sommermonaten die hohen Außentemperaturen ab. In der kalten Jahreszeit warme Räume, in der warmen Jahreszeit angenehm kühle Räume: Die Investition in Thermovorhänge rentiert sich.

14. Dämmtapeten

Mieter können sich glücklich schätzen, wenn sie in einem gut gedämmten Haus wohnen. Keine andere Maßnahme kann eine grundlegende Dämmung der Gebäudehülle ersetzen. Es existieren jedoch Möglichkeiten, das Problem schlecht gedämmter Außenwände zumindest zu verringern. Dazu zählen Dämmtapeten. Der Vorteil liegt darin, dass sie die Außenwände von innen vollständig abdecken. Es handelt sich um einen großflächigen Wärme- und Kälteschutz.

15. Optimierung des Fußbodens

Wenn sich Wohnräume über einem unbeheizten Keller befinden, verdient auch der Fußboden Aufmerksamkeit. In der Regel zahlt sich eine hochwertige Fußbodendämmung aus.

Hierfür kommen vielfältige Dämmmaterialien und Dämmarten infrage. Dazu gehören Dämmplatten oder Dammmatten aus Materialien wie Holzfaser, Zellulose oder diversen Kunststoffen. Beim Kauf des Fußbodenbelags sollte der Aspekt Wärmedämmung ebenfalls eine angemessene Rolle spielen.

16. Veränderte Warmwasserbereitung

Ein Teil der verbrauchten Wärmeenergie beruht auf der Aufbereitung des Warmwassers. Entsprechend besteht auch in diesem Bereich Einsparpotenzial. Einen unmittelbaren Effekt erzielen Mieter durch ein angepasstes Nutzungsverhalten: Zum Beispiel sparen kurze Duschvorgänge sparen im Vergleich zu langem Baden viel Energie ein.

Darüber hinaus lässt sich in vielen Mietwohnungen und Miethäusern auch die Art der Wasseraufbereitung optimieren. Das gilt für alle Objekte, in denen Mieter Zugriff auf die Anlage haben. Ein Beispiel sind Warmwasserspoiler im Badezimmer. Nutzer sollten prüfen, ob sämtliche Einstellungen dieser Anlage dem obersten Ziel der Energieeinsparung dienen.


Zusammenfassung und Fazit

Die umfangreichen Energiesparmaßnahmen in Mietobjekten liegen im Verantwortungsbereich der Vermieter: Das gilt für alle baulichen Veränderungen und technische Anlagen wie die Heizung. Darüber hinaus können Mieter mit vielfältigen Tipps gezielt ihren Energiebedarf senken.

Doch welche dieser Maßnahmen eignet sich im individuellen Fall? Manches ist offensichtlich. Wer zum Beispiel Heizungen mit alten Thermostaten reguliert, sollte in elektronische oder smarte Thermostate investieren. In anderen Bereichen erweist sich das als schwieriger. Entschwindet zu viel Wärme durch Fensterglas und den Wänden hinter den Heizkörpern? Lässt sich die Warmwasseraufbereitung optimieren?

Ein Energieberater verschafft Klarheit. Er nimmt Wohnungen und Häuser bei einer Vor-Ort-Besichtigung unter die Lupe und präsentiert anschließend maßgeschneiderte Vorschläge.

Zusätzlich profitieren Mieter von der allgemeinen politischen Entwicklung. Der Klimaschutz ist das bestimmende Thema, die Mieter können bei der Wärmeenergie und im Stromsektor einen maßgeblichen Beitrag leisten: Das hat der Gesetzgeber mittlerweile erkannt und vielfältige rechtliche Verbesserungen beschlossen. Die Abschaffung der Mindestraumtemperatur und die bürokratischen Erleichterungen bei Balkonkraftwerken sind hierfür zwei prominente Beispiele.

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon