Lexikon
Recht
Berechtigungdie aus dem objektiven Recht fließende Befugnis (Anspruch) von Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft mit Rechtsfähigkeit (den natürlichen und juristischen Personen), das Recht im subjektiven Sinn (subjektives Recht) auf allen Rechtsgebieten. Subjektive Privatrechte sind u. a. dingliche Rechte, Gestaltungsrechte, obligatorische Rechte, Persönlichkeitsrechte und die familienrechtlichen Befugnisse, z. B. im Rahmen der elterlichen Gewalt. Als subjektiv-öffentliche Rechte sind besonders bedeutsam Grundrechte und Rechte der Beamten, ferner im Prozessrecht die Sachlegitimation. – Subjektives und objektives Recht sind Gegenstand der Rechtswissenschaft, besonders auch der Rechtsphilosophie und der Rechtsgeschichte.
Wissenschaft
Baumaterialien als Kohlenstoffspeicher
Baumaterialien wie Beton und Asphalt verursachen bei ihrer Produktion hohe CO2-Emissionen und sind daher nicht gerade für ihre Klimafreundlichkeit bekannt. Doch nun legt eine Studie nahe, dass gerade solche Materialien dazu beitragen könnten, den Klimawandel einzudämmen. Demnach könnten Beimischungen kohlenstoffhaltiger...
Wissenschaft
Was Pilze erzählen
Nahrung und Rauschmittel: Pilze begleiten den Menschen seit jeher. Für Archäologen sind sie in mehrfacher Hinsicht eine Herausforderung. von BETTINA WURCHE Satanspilz und Flockenstieliger Hexen-Röhrling: Die märchenhaften Namen mancher Pilze zeigen, dass sie nicht nur eine große ökologische Bedeutung haben, sondern auch tief in...
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