Lexikon

Recht

Berechtigung
die aus dem objektiven Recht fließende Befugnis (Anspruch) von Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft mit Rechtsfähigkeit (den natürlichen und juristischen Personen), das Recht im subjektiven Sinn (subjektives Recht) auf allen Rechtsgebieten. Subjektive Privatrechte sind u. a. dingliche Rechte, Gestaltungsrechte, obligatorische Rechte, Persönlichkeitsrechte und die familienrechtlichen Befugnisse, z. B. im Rahmen der elterlichen Gewalt. Als subjektiv-öffentliche Rechte sind besonders bedeutsam Grundrechte und Rechte der Beamten, ferner im Prozessrecht die Sachlegitimation. Subjektives und objektives Recht sind Gegenstand der Rechtswissenschaft, besonders auch der Rechtsphilosophie und der Rechtsgeschichte.
Foto einer Goßen Mausschwanzfledermaus im Flug am Nachthimmel
Wissenschaft

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Fledermäuse können in großen Schwärmen aus tausenden Tieren auf engem Raum fliegen, ohne dabei in der Luft zusammenzustoßen. Wie ihnen das gelingt, haben nun Biologen herausgefunden. Demnach passen die Tiere sowohl ihre Flugbewegungen als auch die Rufe ihrer Echoortung an die herausfordernde Situation beim abendlichen...

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Wissenschaft

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