Lexikon
Rechtsphilosophie
die systematische Beschäftigung mit den Grundfragen des Rechts (Gesetz, Gerechtigkeit und deren Verhältnis zu den anderen Teilen der Rechtsidee, besonders zur Rechtssicherheit, ferner auch zur Billigkeit und Zweckmäßigkeit; die Metaphysik und Ethik des Rechts), meist weltanschaulich gefärbt; neben Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Rechtsdogmatik und der die Logik und Erkenntnistheorie des Rechts bildenden, vielfach zur Rechtsphilosophie gerechneten allgemeinen Rechtslehre Teil der Rechtswissenschaft.
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