Lexikon

Rechtsphilosophie

Christentum

Die christliche Rechtsphilosophie knüpfte an die geschöpfliche Natur des Menschen an, die durch den Sündenfall beeinträchtigt, durch Christus erlöst worden sei; Christus habe das ursprüngliche Gesetz wiederhergestellt. Primäres (absolut geltendes) und sekundäres (relativ geltendes) Naturrecht wurden aus dieser Sicht bereits unterschieden und soziale von ethischen Normen getrennt. Thomas von Aquin verband für die Rechtsphilosophie des Hochmittelalters die Naturrechtslehre des Augustinus mit der Entelechielehre des Aristoteles: Zweckgedanke und Bewegung auf ein Ziel bestimmen das Wesen von Recht und Gesetz; das bonum commune (Gemeinwohl) wird zum zentralen Begriff dieser Rechtsphilosophie. Der nominalistische Voluntarismus wollte dagegen den Willen allein zum Urheber jeglicher moralisch-rechtlicher Ordnung machen und jegliche Rechtsetzung von daher bestimmen (Duns Scotus, Wilhelm von Ockham, Gabriel Biel [* um 1418,  1495], der Luther stark beeinflusst hat).
  1. Einleitung
  2. Antike
  3. Christentum
  4. Neuzeit
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