Lexikon

Erbe

Erbschaftsteuer in Deutschland
Erbschaftssteuer in der Bundesrepublik Deutschland
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis Euro1Steuersätze in % (nach Steuerklassen)
IIIIII
52 00071217
256 000111723
512 000152229
5 113 000192735
12 783 000233241
25 565 000273747
über 25 565 000304050
1 nach Abzug der Freibeträge
der durch Erbfolge als Inhaber eines Erbrechts Berufene. Die Erbschaft (der Nachlass) geht mit dem Erbfall sofort und als Ganzes (Universalsukzession) unmittelbar auf den (nur ein Recht zur Ausschlagung besitzenden) Erben über, an den erst sich die durch eine Auflage, ein Vermächtnis oder ihren Pflichtteil Berechtigten halten können; deren Forderungen gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Fähig, Erbe zu werden (erbfähig), ist jede Person, die zur Zeit des Erbfalls rechtsfähig war (aber: Enterbung, erbunwürdig, Erbverzicht). Der Erbe ist Alleinerbe oder Miterbe in einer Erbengemeinschaft.
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