Lexikon

Erbverzicht

Verzicht von Verwandten oder des Ehegatten des Erblassers auf die gesetzliche Erbfolge einschließlich des Pflichtteilsrechts (in der Bundesrepublik Deutschland auch auf dieses beschränkbar) durch notariell beurkundeten Vertrag mit dem Erblasser (§§ 2346 ff. BGB). In der
Schweiz
ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland (Art. 495 ff.; 512 ff. ZGB). In
Österreich:
Erbsentschlagung, auch Ausschlagung der Erbschaft genannt, ein Vertrag zwischen dem Erblasser und einem gesetzlichen oder vom Erblasser eingesetzten Erben, durch den dieser auf seine Anwartschaft ganz oder teilweise verzichtet (Gegensatz Erbserklärung).
Wasseroberfläche
Wissenschaft

»Wind, Wellen und Wasser«

Seit einem halben Jahrhundert werden die Austauschprozesse zwischen Atmosphäre und Ozean erforscht. Seniorprofessor Bernd Jähne nutzt dazu ein einzigartiges Forschungsgerät. Das Gespräch führte AURELIA EBERHARD Herr Prof. Jähne, welche physikalischen Vorgänge finden an der Grenze zwischen Luft und Meerwasser statt? Ein wichtiger...

Elektronen, Plasmonen, Solarzellen, Licht
Wissenschaft

Tanzendes Gold

Licht bringt Elektronen zum Schwingen. Wenn man diesen Effekt geschickt nutzt, könnte das den Wirkungsgrad von Katalysatoren und Solarzellen verbessern – und die Welt dadurch klimafreundlicher machen. von KATJA MARIA ENGEL Normalerweise beschießt Holger Lange seine Proben mit einem Laser. Doch als er sie einmal in einem...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon