Lexikon

Pflichtteil

Mindestteil des Erbgutes, auf den die Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte des Erblassers auch dann Anspruch haben, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Der Pflichtteilsanspruch besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und richtet sich gegen die Erben. Der Erblasser kann einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil nur in ganz bestimmten Fällen entziehen, z. B. bei bestimmten Verbrechen und Vergehen gegen den Erblasser, dessen Ehegatten oder einen Abkömmling, bei böswilliger Verletzung der Unterhaltspflicht sowie bei einem ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel gegen den Willen des Erblassers. Der Pflichtteilsanspruch verjährt in 3 Jahren (§§ 2303 ff. BGB). Sind Gründe für Erbunwürdigkeit vorhanden, so kann der Pflichtteilsanspruch von demjenigen angefochten werden, dem der Wegfall des Pflichtteilsberechtigten zugute kommen würde (§ 2345 BGB). Ähnlich in
Österreich
nach §§ 762 ff. ABGB. Pflichtteilsberechtigt sind alle Nachkommen (Kinder, Enkel, Adoptivkinder u. a.) und alle Vorfahren (Eltern, Großeltern, Adoptiveltern u. a.) des Erblassers. In der
Schweiz
haben ein Pflichtteilsrecht neben den Nachkommen und den Eltern auch die Geschwister und die Ehegatten (Art. 470, 471 ZGB); jedoch können die Kantone nach Art. 472 ZGB das Pflichtteilsrecht der Geschwister und Geschwisterkinder abweichend regeln.
Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Die Leber altert nicht

Wieso die Leber ein Leben lang jung bleibt – und warum das wichtig ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Als eine internationale Forschergruppe Anfang 2022 das Alter verbrauchter menschlicher Zellen mittels eines modifizierten Verfahrens zur Radiokarbondatierung untersuchte, machten die Wissenschaftler eine erstaunliche Entdeckung...

Der Bucklige Tiefsee-Anglerfisch (Melanocetus johnsonii) lebt in mehr als 300 Metern Tiefe. Nur die Weibchen erreichen eine stattliche Größe, die Männchen werden nur wenige Zentimeter lang.
Wissenschaft

Geschöpfe der Tiefe

Unterhalb von 200 Metern beginnt die Tiefsee. Trotz der lebensfeindlichen Bedingungen gibt es in der Tiefe vielfältiges Leben – von dem ein Großteil noch nicht erforscht ist. Von BETTINA WURCHE   Dunkel, kalt, nährstoffarm und unter hohem Wasserdruck erscheint die Tiefsee absolut lebensfeindlich. Ab 200 Metern Tiefe erhellen nur...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon