Lexikon

Vermächtnis

Legat
Verfügung des Erblassers durch Testament oder Erbvertrag über einzelne Nachlassgegenstände zugunsten von Personen, die nicht zu Erben eingesetzt sind. Diese können das Vermächtnis vom Erben oder von einem anderen Vermächtnisnehmer verlangen (§§ 1939, 21472191 BGB).
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Wissenschaft

Schnecken, Schwämme, Nussschalen

So vielfältig wie die Tier- und Pflanzenwelt, so breit ist die Palette an bizarren Materialstrukturen, die die Natur im Verlauf der Evolution hervorgebracht hat. Sie bieten pfiffige Lösungen für viele Herausforderungen in der Technik und Medizin. von Reinhard Breuer

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Wissenschaft

Verlorene Koordination

Warum es Bewegungen gibt, die wir einfach nicht hinbekommen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Haben Sie Zeit für eine einfache gymnastische Übung – garantiert nicht anstrengend, aber äußerst erstaunlich? Eine Übung, mit der Sie bei der nächsten Party für allgemeine Verblüffung sorgen können? Dann setzen Sie sich bitte auf einen...

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