Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

legal

le|gal
Adj.
, o. Steig.
gesetzlich;
Ggs.
illegal
[< 
lat.
legalis
„gesetzlich“, zu
lex,
Gen.
legis,
„Gesetz, Gebot“]
legal:
Das Wort für „gesetzlich“, „dem Gesetz entsprechend“ kommt vom lateinischen
legalis
, das dieselbe Bedeutung hat. Dieses wiederum geht auf
lex
für „Gesetz“ zurück, dessen Genitiv
legis
lautet.
Das lateinische Substantiv
lex
selbst wird unverändert im Deutschen verwendet, wenn von einer Regelung die Rede ist, die gezielt für einen besonderen Einzelfall oder für eine bestimmte Person geschaffen wird. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Begriffen oder Wendungen, die von
lex
hergeleitet sind.
Legalität
Gesetzlichkeit, die Bindung an Recht und Gesetz;
Legalismus
starres Festhalten an Formeln und Paragrafen des Gesetzes;
Legalitätsprinzip
Begriff aus dem Strafrecht: Verpflichtung der Staatsanwaltschaft wegen aller strafbaren Handlungen einzuschreiten;
Delegation
Gesandtschaft (zu
legare
„von Amts wegen absenden“, das Partizip lautet
legatus
). Eine
Legation
ist eine besondere Gesandtschaft, nämlich die eines Papstes. Im deutschen diplomatischen Dienst gibt es den Rang eines
Legationsrats
(eigentlich also der auf eine Gesandtschaft geschickte Rat). Ebenfalls von
legare
ist das Wort
Legat
abgeleitet, das einen päpstlichen Gesandten bezeichnet, der kirchliche Aufgaben erledigt, aber auch der Ausdruck für Vermächtnis ist;
legitim
rechtmäßig, gesetzlich zulässig (zu
legitmus
„durch Gesetze bestimmt“). Im Unterschied zu
legal
zielt
legitim
auch auf eine moralische Dimension. Der
legitime Präsident
eines Landes beispielsweise ist der rechtmäßig vom Volk in diese Position Gewählte. Legitim bedeutet außerdem „ehelich“,
legitime Kinder
sind also die ehelichen Nachkommen im Gegensatz zu den
illegitimen
, den unehelichen Kindern;
Legitimation
Berechtigung, Beglaubigung;
legitimieren
beglaubigen; wer sich legitimiert, weist sich aus oder zeigt seine Ausweispapiere vor.
Legislatur
Gesetzgebung (zu
lex
+
latus
, Partizip von
tollere
„tragen“). Legislatur bedeutet wörtlich das Vortragen eines Gesetzes. Davon wiederum abgeleitet sind Begriffe wie
Legislaturperiode
für die Amtszeit eines Parlaments oder
Legislative
als Bezeichnung für das Parlament als die gesetzgebende Gewalt im Staat (hier kommen die
Exekutive
als Ausdruck für die Regierung, die Gesetze ausführt, und
Judikative
für die richterliche Gewalt hinzu).
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