Lexikon

Nachlassverbindlichkeiten

die auf dem Nachlass ruhenden Schulden, die z. T. vom Erblasser herrühren (Erblasserschulden), z. T. den Erben als solchen betreffen, z. B. die Nachlassverbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen und Pflichtteilsansprüchen (Erbfallschulden). Für sie haftet der Erbe vorläufig unbeschränkt, beim Nachlassinsolvenzverfahren oder bei der Nachlassverwaltung mit Beschränkung auf den Nachlass (§§ 19672017 BGB). Auch in Österreich (§§ 548 f., 563 ABGB) und in der Schweiz (Art. 560 Abs. 2 ZGB) übernimmt der Erbe die Verbindlichkeiten des Erblassers, wenn er die Erbschaft nicht ausschlägt (§§ 805 ABGB bzw. Art. 566 ff. ZGB). In der DDR haftete der Erbe für Nachlassverbindlichkeiten stets nur mit der Erbmasse (Aktiva).
Mars
Wissenschaft

Der unruhige Rote Planet

Vulkanausbrüche und Erosion durch Wasser: Bis in die jüngste geologische Vergangenheit hat sich die Oberfläche des Mars ständig verändert. von THORSTEN DAMBECK Es war wie ein himmlisches Geschenk, das pünktlich auf dem Mars abgeliefert wurde: Am Heiligen Abend 2021 schlug in Amazonis Planitia ein Meteorit ein. Die ausgedehnte...

sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Ich schmier’ Dir eine, Du Stinkbier!

Die Sonne steht schon hoch am Himmel, und in der Sommer-Regel steht: ordentlich eincremen. Wer kleine Kinder hat, der weiß, das kann ein Riesenvergnügen für die ganze Familie sein, vor allem, wenn man es schon eilig hat, außer Haus zu kommen. Auch Erwachsene sind oft noch der Meinung, man müsse die Haut lediglich zu Beginn […]...