Lexikon

Erbengemeinschaft

eine Mehrheit von Erben (Miterben). Der Nachlass wird als Gesamthandsvermögen gemeinschaftlich verwaltet; doch kann grundsätzlich jeder Erbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Ähnlich in
Österreich
und in der
Schweiz
.
Keine Beschreibung verfügbar
Wissenschaft

Die vermessene und vermessende Welt

Als Knabe habe ich mit meinen Freunden über den Witz gelacht, in dem eine Fahrlehrerin ihrer Schülerin sagt, sie solle das Hindernis auf der Straße umfahren, wobei sie jedoch das Verb falsch betont – nämlich auf der ersten Silbe. Solch einen schönen Unterschied gibt es bei dem Wort „vermessen“ zwar nicht, man kann bei ihm […]...

Feldarbeit
Wissenschaft

Dieselbe oder eine andere Art?

Forschende entdecken weltweit ständig „neue“ Tierspezies, auch in Europa. Die systematische Einordnung solcher Funde ist unter Fachleuten allerdings umstritten. von KURT DE SWAAF Biodiversitäts-Hotspot. Der Begriff ruft unweigerlich Assoziationen wach: Den meisten von uns dürften Bilder von tropischen Regenwäldern oder...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon