Wahrig Herkunftswörterbuch

Ehe

die Bezeichnung wird auf das westgerm. Wort *aiwæ „Gesetz, Recht“ zurückgeführt; die Bedeutung entwickelte sich über „Vertrag, Ehevertrag“ zum heutigen Verständnis einer gesetzlich bestätigten Partnerschaft; Quelle ist
idg.
*ajeu „lenken, verbinden“, das sich auch zu
mhd.
ewe,
ahd.
ewa „Ewigkeit, lange Dauer“ entwickelte; die Bedeutungen „Gesetz“ und „Ewigkeit“ sind vermutl. zusammengeflossen