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Surrogatin

[
lateinisch
]
der Erwerb aufgrund von Rechten bzw. als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung von Gegenständen, die z. B. bei der ehelichen Gütergemeinschaft zum Gesamtgut, bei der Erbengemeinschaft zum Nachlass gehören (§§ 1473, 2041 BGB).

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