Gesundheit A-Z

Gendiagnostikgesetz

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG). Zweck des Gesetzes ist es, „die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen und () genetische Analysen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten zu bestimmen und eine Benachteiligung auf Grund genetischer Eigenschaften zu verhindern.“
Das Gesetz dient dazu, die staatliche „Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Würde des Menschen und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren“. Genetische Untersuchungen dürfen laut dem 2010 in Kraft getretenen Gesetz nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und nur von Ärzten durchgeführt werden. Vor der Untersuchung ist eine ausführliche Aufklärung über die Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung vorgeschrieben.
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