Gesundheit A-Z

Gendiagnostikgesetz

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG). Zweck des Gesetzes ist es, „die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen und () genetische Analysen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten zu bestimmen und eine Benachteiligung auf Grund genetischer Eigenschaften zu verhindern.“
Das Gesetz dient dazu, die staatliche „Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Würde des Menschen und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren“. Genetische Untersuchungen dürfen laut dem 2010 in Kraft getretenen Gesetz nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und nur von Ärzten durchgeführt werden. Vor der Untersuchung ist eine ausführliche Aufklärung über die Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung vorgeschrieben.
Caretta, Karettschildkröte
Wissenschaft

Auf zu neuen Ufern

Meeresschildkröten vergrößern ihr Gebiet im Mittelmeer. In Italien verfolgen Forscherinnen die Entwicklung mit moderner Technik und schützen dabei die Nester. von KURT DE SWAAF Es ist kurz vor Mitternacht, und der Strand von Marina di Ascea wirkt seltsam verwaist. Noch vor wenigen Stunden wuselten hier fröhlich Familien umher,...

Menschenmenge
Wissenschaft

Wie sich Menschenmassen bewegen

Dicht gedrängte Menschenmengen entwickeln eine Eigendynamik, die zu einer tödlichen Gefahr werden kann. So wurden 2010 bei der Loveparade in Duisburg 21 Menschen zu Tode gequetscht und hunderte weitere schwer verletzt. Bisher galten die kollektiven Bewegungsmuster solcher Mengen als chaotisch und unvorhersehbar. Doch eine Studie...

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