Gesundheit A-Z

Gendiagnostikgesetz

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG). Zweck des Gesetzes ist es, „die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen und () genetische Analysen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten zu bestimmen und eine Benachteiligung auf Grund genetischer Eigenschaften zu verhindern.“
Das Gesetz dient dazu, die staatliche „Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Würde des Menschen und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren“. Genetische Untersuchungen dürfen laut dem 2010 in Kraft getretenen Gesetz nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und nur von Ärzten durchgeführt werden. Vor der Untersuchung ist eine ausführliche Aufklärung über die Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung vorgeschrieben.
Illustration eines technischen Bauteils mit blauen und gelben Farbspritzern.
Wissenschaft

KI-Revolution in der Mathematik?

Seit Ende des vergangenen Jahres wurde in den Medien vermehrt darüber berichtet, dass Künstliche Intelligenz erstmals eigenständig mathematische Theoreme gelöst habe, die zuvor jahrzehntelang unbewiesen waren. Und auf den ersten Blick scheinen diese Leistungen einen beachtlichen Fortschritt im Bereich der KI-Forschung...

Spritze, Tier, Medikamente
Wissenschaft

Toxine als Medikamente

Immer mehr Details über Zusammensetzung und Wirkmechanismen tierischer Gifte kommen ans Licht – vielversprechend für die Entwicklung neuer Medikamente. von CHRISTIAN JUNG Viele Tiergifte richten sich gegen einen Standardbaustein der Zellmembranen fast aller Lebewesen: die Ionenkanäle. Das sind hochspezialisierte Proteine, die wie...

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