Gesundheit A-Z
Gendiagnostikgesetz
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG). Zweck des Gesetzes ist es, „die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen und (…) genetische Analysen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten zu bestimmen und eine Benachteiligung auf Grund genetischer Eigenschaften zu verhindern.“
Das Gesetz dient dazu, die staatliche „Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Würde des Menschen und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren“. Genetische Untersuchungen dürfen laut dem 2010 in Kraft getretenen Gesetz nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und nur von Ärzten durchgeführt werden. Vor der Untersuchung ist eine ausführliche Aufklärung über die Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung vorgeschrieben.
Wissenschaft
Moderne Schatzsuche
Künstliche Intelligenz und Sensoren unterstützen Bergbauunternehmen beim Aufspüren und Erkunden von Erzvorkommen. von KLAUS JACOB Als im Jahr 1170 im Erzgebirge in der Gegend von Freiberg zufällig Silber gefunden wurde, tobte das erste „Berggeschrei“, eine Art Goldrausch. Bergleute, Händler, Köhler, Vagabunden – alle möglichen...
Wissenschaft
Superwinde und Sternen-Recycling
Die Untersuchung eines seltenen Planetarischen Nebels gibt Aufschluss über den Massenverlust von Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Der Sternenhimmel erscheint uns unveränderlich. Doch im kosmischen Maßstab wandelt er sich mitunter rasant. Sterne entstehen, wenn sich interstellare Materie verdichtet. Und sie vergehen, wenn sie entweder...