Gesundheit A-Z

Gendiagnostikgesetz

Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG). Zweck des Gesetzes ist es, „die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen und () genetische Analysen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten zu bestimmen und eine Benachteiligung auf Grund genetischer Eigenschaften zu verhindern.“
Das Gesetz dient dazu, die staatliche „Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Würde des Menschen und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren“. Genetische Untersuchungen dürfen laut dem 2010 in Kraft getretenen Gesetz nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und nur von Ärzten durchgeführt werden. Vor der Untersuchung ist eine ausführliche Aufklärung über die Bedeutung und Tragweite der genetischen Untersuchung vorgeschrieben.
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Wissenschaft

Hat Altern einen Sinn?

Es gibt Sätze, die werden so oft benutzt, dass ihre Wirkung sich inzwischen abgenutzt hat. In der Bioforschung besteht diese Gefahr für den berühmten Satz „Nichts in der Biologie ergibt Sinn, außer im Lichte der Evolution“. Im Jahr 1974 wählte der in der heutigen Ukraine geborene US-Genetiker Theodosius Dobzhansky ihn als Titel...

DNA als Computer
Wissenschaft

DNA-Computer speichert und verarbeitet Daten

Computer auf DNA-Basis sollen große Datenmengen sicher auf kleinstem Raum speichern können. Bislang war es allerdings technisch nicht möglich, DNA-Computer zu bauen, die alle Funktionen herkömmlicher elektronischer Computer vereinen. Diese Hürde haben Forschende nun überwunden. Ihre DNA-basierte Technologie kann Daten speichern,...

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