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Probleme beim (Ver)Erben – und wie man sie vermeidet

Der Tod gehört zum Leben dazu. Allerdings wird das, was ein Mensch hinterlässt, nicht selten zum Zankapfel, der so stark wirkt, dass er sogar Familien zerstört. Doch das kann man vermeiden.

Wenn es ans Erben geht, wird die Trauer der Hinterbliebenen oft von Zorn um das Erbe abgelöst. Doch das lässt sich vermeiden.

pixabay.com, GoranH

Ein dänisches Sprichwort bringt es auf den Punkt: „Beim Aufteilen der Erbschaft steht die Freundschaft still“. Kein Wunder, denn wir alle kennen auch den Spruch „bei Geld hört die Freundschaft auf“. Und wenn es ans Erben geht, sprechen wir von sehr viel Geld: zwei- bis dreihundert Milliarden Euro werden in Deutschland jährlich vererbt – bei rund einer Million Sterbefällen im gleichen Zeitraum.

Beim Erben geht es oft um vergleichsweise große Werte. Nicht nur Bargeld, sondern Immobilien und Co. Und schon, wenn es nur um ein Geschwisterpaar geht, besteht die große Gefahr, dass sich einer benachteiligt fühlt, denn faires Verteilen ist praktisch unmöglich. Viel Potenzial für Streit und Sorgen – wenn Erben und Vererbende nicht schon lange vorher sorgsam vorgehen. Wie es gehen kann, zeigt der folgende Artikel.

Ein Testament ist Pflicht

Viele Menschen gehen ihren Nachlass in dem Gedanken an, dass er an Familienmitglieder gehen wird. Man regelt zu Lebzeiten, wer was bekommen soll. Alles im kleinen Kreis, gemeinsam besprochen, unbürokratisch und familiär.

Zugegeben, das kann funktionieren. Aber die Jahr für Jahr steigende Zahl von Erbstreitigkeiten spricht eine andere Sprache. Denn alles, was nur mündlich ausgehandelt und verteilt wurde, ist anfechtbar. Das Wort des Vaters, dass die älteste Tochter das Haus bekommt und der jüngere Sohn Auto und Gartenlaube samt Grundstück, hat im Zweifelsfall keinen Bestand, wenn vor Gericht Aussage gegen Aussage steht.

Deshalb kann man nur eindringlich raten, auf jeden Fall ein Testament zu verfassen. Wichtig ist nur, dass es:

  1. Komplett handschriftlich verfasst wurde
  2. Ort und Datum des Verfassens enthält
  3. Mit vollem Namen unterschrieben wurde

Ein Notar muss nicht ins Spiel kommen, man kann das Dokument auch zuhause lagern – wobei natürlich die Gefahr besteht, dass es „verschwindet“, sprich, unterschlagen wird. Wer das befürchtet, kann es bei seinem zuständigen Amtsgericht abgeben, das kostet 75 Euro.

Das Testament ist deshalb so wichtig, weil es in der „Rangfolge“ über der gesetzlichen Erbfolge angesiedelt ist und diese außer Kraft setzen kann.

Überraschungen vermeiden, zu Lebzeiten aufklären

Das Testament ist zwar ein guter Schutz. Aber auch dieses Dokument kann und wird immer wieder angefochten. Um das zu vermeiden, sollte man es nicht hinter vorgehaltener Hand schreiben und bis zur Testamentseröffnung geheim halten.

Insbesondere ob der Tatsache, dass die meisten Erbangelegenheiten innerhalb der Familie stattfinden, sollte man die betreffenden Personen zusammenbringen. Zunächst, um ihnen generell zu erklären, dass man ein Testament verfassen wird. Aber auch, um ihnen die Gelegenheit zu geben, ihre Gedanken dazu einzubringen.

Vielleicht möchte man seinem Sohn das Haus vermachen. Der hat aber eigentlich gar kein Interesse daran, hätte lieber die Münzsammlung, die eigentlich für die Tochter vorgesehen wäre.

Dazu sollte man auch bedenken, dass der Auslöser für viele Streits nicht so sehr die „dicken Brocken“ von hohem finanziellem Wert sind, sondern oftmals Details von ideellem Wert. Natürlich bestimmt letztlich der Vererbende allein, wer was bekommt. Aber zur Vermeidung von Streitigkeiten ist es sehr ratsam, zumindest zuvor alle anzuhören.

Bei Streitigkeiten einfach aussteigen

Die meisten Erbstreits beginnen erst nach dem Tod. Und das Risiko dafür ist umso größer, je umfangreicher die Erbengemeinschaft ist. Handelt es sich nur um zwei Geschwister, wird man sich in aller Regel „irgendwie einig“. Kommen jedoch noch Geschwister des Verstorbenen hinzu, vielleicht Freunde, Cousins usw., wird daraus eine große Erbengemeinschaft – mit häufig stark unterschiedlichen Interessen.

Insbesondere ob der Tatsache, dass diese Gemeinschaft sehr träge ist, weil sie alles gemeinschaftlich beschließen muss, können einzelne Parteien auch darüber nachdenken, ob sie im Streitfall nicht Institutionen wie das Deutsche Erbenzentrum nutzen und ihren  Erbteil veräußern.

Das funktioniert letztendlich nicht anders als das Verkaufen von Firmenanteilen an eine andere Partei. Der Vorteil: Man bekommt direkt eine Auszahlung und kann damit seine eigene Zukunft gestalten, wo man auf normalem Weg vielleicht Jahre warten müsste, bis sich alle Parteien einig geworden sind.

Verkaufen, statt Schulden zu vererben

Was passiert, wenn jemand stirbt und Schulden hat? Ganz einfach, die Pflicht zur Begleichung geht auf die Erben über. Das ist einer der wichtigsten Gründe dafür, warum das Erbrecht die Möglichkeit eröffnet, binnen sechs Wochen nach Kenntnisnahme sein Erbe auszuschlagen.

Allerdings sollte man sich als Vererbender im Klaren sein, dass dadurch das Problem nicht aus der Welt ist. Im Zweifelsfall wird so lange die Erbfolge bemüht, bis sich jemand gefunden hat – ob das jedoch im Sinne des Vererbenden und seiner ursprünglich angedachten Erben ist, ist nicht garantiert.

Vor allem wenn es sich um umfangreiche (Immobilien-)Schulden handelt, sollte man sich noch zu Lebzeiten fragen, ob es nicht sinnvoller ist, einen „reinen Tisch“ zu hinterlassen. In diesem Fall könnte man alles Nicht-Notwendige veräußern, die Schulden begleichen und in seinem Testament verfügen, dass die übrigbleibende Summe in vorbestimmten Teilen an die Erben geht.

Und steht zu befürchten, dass dennoch Schulden verbleiben, sollte man rechtzeitig ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen.  

Nicht kleinlich sein

Es ist ein typisches Beispiel, wie es täglich vorkommt: Der letzte Elternteil verstirbt, seine Nachkommen machen sich daran, den Nachlass aufzuteilen. Und weil kaum jemand jedes kleinste Detail ins Testament aufnimmt, beginnt schnell der Streit: Wer bekommt die Couchgarnitur? Warum soll der Bruder, der das Haus vererbt bekommen hat, auch die Küche behalten, wenn die Tochter sie viel eher gebrauchen könnte?

Hier sollten Erben eines bedenken: Kein Erbe ist es wert, dass man darüber ernsthaft in Zwist gerät. Das gilt umso mehr, je materiell unbedeutender das Corpus Delicti ist. Und mit dem Andenken an den Verstorbenen im Hinterkopf sollte auch gelten, dass ideelle Werte im Zweifelsfall schwerer wiegen sollten als Materielle. Wenn man selbst den Pelzmantel der Mutter erben sollte, ihn aber nur verkaufen würde, hingegen die eigene Schwester an diesem Erinnerungsstück „hängt“, sollte man im Zweifelsfall loslassen. Neid und „böses Blut“ wiegen meistens länger und schwerer als jeder kurzfristige monetäre Vorteil.

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