Lexikon
Miterbe
der neben anderen als Erbe Berufene (Gegensatz: Alleinerbe); bei der gesetzlichen Erbfolge regelmäßig jeder Angehörige derselben Erbordnung. Die Miterben bilden eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe kann über seinen Anteil am Nachlass durch notariell beurkundeten Vertrag verfügen, nicht hingegen über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen.
Wissenschaft
Quantensprünge in der Röhre
Mit einem neuartigen Kernspinmikroskop lassen sich zum ersten Mal per Kamera hochaufgelöste Bilder von molekularen Prozessen machen – zum Beispiel für die Krebsdiagnostik oder die Forschung an Batteriematerialien. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Chemiker ein Herstellungsverfahren für eine neue Substanz ertüftelt haben, überprüfen sie...
Wissenschaft
Das Land, das die Sklaven formten
Im Mittelalter erstreckte sich im Süden des heutigen Irak eine Kulturlandschaft, in der die arabischen Eliten mittels eines gewaltigen Bewässerungsnetzwerks eine Plantagenwirtschaft betrieben. Zur Arbeit dort wurden Tausende Sklaven gezwungen, die sogenannten Zanj. von DAVID NEUHÄUSER Es wird von unmenschlichen Bedingungen...