Lexikon

Miterbe

der neben anderen als Erbe Berufene (Gegensatz: Alleinerbe); bei der gesetzlichen Erbfolge regelmäßig jeder Angehörige derselben Erbordnung. Die Miterben bilden eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe kann über seinen Anteil am Nachlass durch notariell beurkundeten Vertrag verfügen, nicht hingegen über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen.
Foto von vier lachenden Frauen auf einem Golfplatz
Wissenschaft

Verspielte Menschen litten weniger unter Pandemiestress

Was bestimmt, wie gut wir Stress und Krisen im Leben verkraften? Beobachtungen aus der Zeit der Corona-Pandemie legen nun nahe, dass Menschen mit einer spielerischen Einstellung zum Leben resilienter sein könnten. Erwachsene mit dieser Haltung litten weniger unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie als weniger verspielte...

Wissenschaft

»Wir werden an Grenzen stoßen«

Müssen wir auch in Deutschland vor dem Wasser zurückweichen? Langfristig schon, glaubt Michael Kleyer. Der emeritierte Professor für Naturschutz und Landschafts planung von der Universität Oldenburg beschäftigt sich seit Langem mit der Klimaanpassung von Küsten. Das Gespräch führte STEVE PRZYBILLA Professor Kleyer, wie gefährdet...

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