Lexikon
Miterbe
der neben anderen als Erbe Berufene (Gegensatz: Alleinerbe); bei der gesetzlichen Erbfolge regelmäßig jeder Angehörige derselben Erbordnung. Die Miterben bilden eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe kann über seinen Anteil am Nachlass durch notariell beurkundeten Vertrag verfügen, nicht hingegen über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen.
Wissenschaft
Ersatz für die Ewigen
Mehr als 10.000 Ewigkeitschemikalien zu ersetzen, ist eine Herkulesaufgabe für die Forschung. Wenige Pioniere machen derzeit einen Anfang. von SUSANNE DONNER Wundermittel“ nennt das Fraunhofer-Magazin diese gigantische Klasse an Chemikalien, von denen sich die Menschheit über 80 Jahre lang absolut abhängig gemacht hat: die PFAS....
Wissenschaft
Klimawäsche für die Atmosphäre
Der weitere Anstieg der CO2-Konzentration in der irdischen Lufthülle wird sich nur stoppen lassen, wenn die Emissionen sinken – und der Atmosphäre überdies Klimagas entzogen wird. von HARTMUT NETZ Die Frage, wie sich der Klimawandel bremsen oder gar stoppen ließe, beantwortet der Science-Fiction-Kurzfilm „The Great Endeavor“ – ...