Lexikon
Miterbe
der neben anderen als Erbe Berufene (Gegensatz: Alleinerbe); bei der gesetzlichen Erbfolge regelmäßig jeder Angehörige derselben Erbordnung. Die Miterben bilden eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe kann über seinen Anteil am Nachlass durch notariell beurkundeten Vertrag verfügen, nicht hingegen über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen.
Wissenschaft
Bergbau im All
Start-up-Unternehmen bringen sich in Stellung, um Planetoiden auszubeuten. Diese enthalten riesige Mengen an Platin, Gold und anderen Metallen.
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Wissenschaft
Auf der Suche nach Lebensspuren
Die NASA-Rover Perseverance und Curiosity fahnden auf dem Mars nach organischen Molekülen. Jetzt sind sie in den Sedimenten zweier Urzeit-Seen fündig geworden. von THORSTEN DAMBECK Falls jemand in ferner Zukunft eine Wanderung auf dem Mars beabsichtigen sollte, hätte Sebastian Walter von der Freien Universität Berlin eine...