Lexikon

Miterbe

der neben anderen als Erbe Berufene (Gegensatz: Alleinerbe); bei der gesetzlichen Erbfolge regelmäßig jeder Angehörige derselben Erbordnung. Die Miterben bilden eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe kann über seinen Anteil am Nachlass durch notariell beurkundeten Vertrag verfügen, nicht hingegen über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen.
Wissenschaft

Der Flaschenhals der Energiewende

Um auf dem Weg zu einer Stromversorgung auf Basis vor allem von Sonne und Wind weiter voranzukommen, sind große Energiespeicher notwendig. Wie weit sind die infrage kommenden Technologien? von HARTMUT NETZ Jahr für Jahr gehen in Deutschland mehrere Milliarden Kilowattstunden wertvollen Grünstroms verloren. Das liegt am...

Illustration eines Wasserhahns mit Wasserstrahl, im Hintergrund blaue Wasserfarben und Spritzer.
Wissenschaft

Woher kommt das alles?

Wenn Sie sich in Ihrer Umgebung umschauen, werden Sie dort wahrscheinlich viele verschiedene Materialien entdecken, einige natürlich, einige vom Menschen gemacht. Sie alle bestehen größtenteils aus komplexen Mischungen vieler verschiedener Chemikalien. Ich finde es unendlich faszinierend, welche enorme Vielfalt die Chemie...

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