Lexikon

Miterbe

der neben anderen als Erbe Berufene (Gegensatz: Alleinerbe); bei der gesetzlichen Erbfolge regelmäßig jeder Angehörige derselben Erbordnung. Die Miterben bilden eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe kann über seinen Anteil am Nachlass durch notariell beurkundeten Vertrag verfügen, nicht hingegen über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen.
Klimagas
Wissenschaft

Einfangen und einsperren

Weltweit haben Forscher Techniken entwickelt, um CO2 einzufangen und dauerhaft zu binden. In Deutschland waren sie bislang verpönt, doch auch hier soll nun der rechtliche Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. von HARTMUT NETZ Die klimaneutrale Zukunft der Zementindustrie beginnt in Brevik, 150 Kilometer südlich der...

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Wissenschaft

Zum Himmel stinken

Im Himmel gibt’s kein Bier, drum trinken wir es hier.“ Wenn man dem Schriftsteller Ernst Neubach glauben möchte – und es gibt keinen Grund, seine Auskünfte stärker in Zweifel zu ziehen als andere Berichte über den sogenannten Himmel –, so sind dort weder Pils noch Weißbier vorrätig. Weshalb ihr Konsum auf einem Planeten am Rande...

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