Lexikon
Testamẹntsvollstrecker
die im Testament vom Erblasser als Vollstrecker seines letzten Willens genannte Person, insbesondere zur ordnungsmäßigen Befriedigung der Nachlassgläubiger und zur Auseinandersetzung der Miterben (§§ 2197–2228 BGB). – In Österreich heißt der Testamentsvollstrecker Testamentsexekutor; Regelung in § 816 ABGB. – In der Schweiz sind die Vorschriften über den Testamentsvollstrecker oder Willensvollstrecker in Art. 517 f. und 554 Ziffer 4 ZGB enthalten.
Wissenschaft
Künstliche Intelligenz in der Sackgasse
Die Anbieter der aktuell leistungsstärksten KI-Modelle arbeiten derzeit auf ein großes Ziel hin: Artificial General Intelligence (AGI), zu Deutsch „Künstliche Allgemeine Intelligenz“. Es gibt zwar keine einheitliche Definition dafür, welche Anforderungen eine Künstliche Intelligenz erfüllen muss, um als AGI gelten zu können. Aber...
Wissenschaft
Atemtrakt unterstützt Gleitflug bei Vögeln
Wenn Vögel durch die Luft gleiten, halten sie ihre Flügel teils über viele Stunden ausgebreitet. Eine spezielle Struktur ihres Atemtrakts hilft ihnen dabei, die erforderliche Muskelkraft zu reduzieren. Zwei luftgefüllte Säcke ziehen sich dafür bis zwischen die Flügelmuskeln und stabilisieren die ausgebreitete Haltung der Flügel....