Lexikon

Testamntsvollstrecker

die im Testament vom Erblasser als Vollstrecker seines letzten Willens genannte Person, insbesondere zur ordnungsmäßigen Befriedigung der Nachlassgläubiger und zur Auseinandersetzung der Miterben (§§ 21972228 BGB). In Österreich heißt der Testamentsvollstrecker Testamentsexekutor; Regelung in § 816 ABGB. In der Schweiz sind die Vorschriften über den Testamentsvollstrecker oder Willensvollstrecker in Art. 517 f. und 554 Ziffer 4 ZGB enthalten.
Fisch
Wissenschaft

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