Lexikon
Testamẹntsvollstrecker
die im Testament vom Erblasser als Vollstrecker seines letzten Willens genannte Person, insbesondere zur ordnungsmäßigen Befriedigung der Nachlassgläubiger und zur Auseinandersetzung der Miterben (§§ 2197–2228 BGB). – In Österreich heißt der Testamentsvollstrecker Testamentsexekutor; Regelung in § 816 ABGB. – In der Schweiz sind die Vorschriften über den Testamentsvollstrecker oder Willensvollstrecker in Art. 517 f. und 554 Ziffer 4 ZGB enthalten.
Wissenschaft
Fingerabdrücke im Blut
Forschende durchleuchten Blutproben mit Laserlicht und suchen darin nach frühen Hinweisen auf Erkrankungen wie Diabetes oder Lungenkrebs. von THOMAS BRANDSTETTER Blut ist komplex: Die Zusammensetzung der unzähligen verschiedenen Biomoleküle, die sich dort tummeln, birgt allerlei interessante Hinweise auf den aktuellen...
Wissenschaft
Ein Hauch von Material
Die Erforschung extrem flacher, sogenannter zweidimensionaler Materialien macht rasante Fortschritte. Ihre Anwendungen sind vielfältig – von der Abwasserreinigung bis zur Nanoelektronik. von THERESA KÜCHLE Ein Stückchen Klebeband und ein Graphitblock – das reicht aus, um ein Material aus einer einzigen Lage Kohlenstoff-Atome...
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