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Nachlassverzeichnis

das Verzeichnis der Nachlassgegenstände, das u. a. vom Testamentsvollstrecker dem Erben, vom Vorerben dem Nacherben mitzuteilen ist (§§ 2215, 2121 BGB). Dem Nachlassverzeichnis ähnelt in Österreich das Inventarium (§§ 800, 802 ABGB). In der Schweiz kann jeder ausschlagungsberechtigte Erbe die Errichtung eines öffentlichen Inventars verlangen (Art. 581 ZGB).
Dietz, Nanoroboter
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Nanometerkleine Roboter sollen künftig unter anderem durch den menschlichen Körper streifen und krank machende Mikroorganismen unschädlich machen. Doch dafür müssen ihnen die Forscher zunächst einmal die Fähigkeit zur passenden Bewegung beibringen. von REINHARD BREUER Es ist wohl das bizarrste Autorennen der Welt. Beim „Nanocar...

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CRISPR/Cas im Praxistest

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