Lexikon

Nachlassverzeichnis

das Verzeichnis der Nachlassgegenstände, das u. a. vom Testamentsvollstrecker dem Erben, vom Vorerben dem Nacherben mitzuteilen ist (§§ 2215, 2121 BGB). Dem Nachlassverzeichnis ähnelt in Österreich das Inventarium (§§ 800, 802 ABGB). In der Schweiz kann jeder ausschlagungsberechtigte Erbe die Errichtung eines öffentlichen Inventars verlangen (Art. 581 ZGB).
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Wissenschaft

Der natürliche Treibhauseffekt erklärt

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LKW, Elektroantrieb, Brennstoffzellen
Wissenschaft

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