Lexikon

Vorerbe

derjenige Erbe, nach dem ein anderer bereits vom Erblasser als Nacherbe berufen ist. Der Vorerbe hat in der Regel zugunsten des Nacherben besondere Pflichten hinsichtlich des Nachlasses, er kann aber mit Ausnahme u. a. des Verbots von Schenkungen davon durch den Erblasser befreit werden (befreiter Vorerbe).
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Wissenschaft

Die grüne Revolution

Mittels Photosynthese wandeln Pflanzen Licht in Energie um. Forscher wollen das nachahmen – und die Natur bei der Effizienz noch übertreffen. Das wäre die Basis für einen radikal neuen Weg, um Nahrungsmittel und natürliche Rohstoffe zu gewinnen. von REINHARD BREUER Bei den Pflanzen hat die Evolution ein Meisterstück vollbracht:...

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Wissenschaft

25 Kilo Hautstaub

Wie sehr man sich mit dem Putzen auch bemüht, Staub ist in der Wohnung praktisch allgegenwärtig. Warum das so ist, und wo er herkommt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Mit einer Fläche von rund zwei Quadratmetern und fünf bis sieben Kilogramm Gewicht ist die Haut das größte und schwerste Organ unseres Körpers. Sie schützt unser...

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