Lexikon

Vorerbe

derjenige Erbe, nach dem ein anderer bereits vom Erblasser als Nacherbe berufen ist. Der Vorerbe hat in der Regel zugunsten des Nacherben besondere Pflichten hinsichtlich des Nachlasses, er kann aber mit Ausnahme u. a. des Verbots von Schenkungen davon durch den Erblasser befreit werden (befreiter Vorerbe).
T-Zellen
Wissenschaft

Körperabwehr gegen Krebs

Immuntherapien sind die neue tragende Säule der Krebsmedizin. Bei manchen Patienten vollbringen sie wahre Wunder, bei anderen verfehlen sie ihre Wirkung. Warum? von SUSANNE DONNER Bei der Vorstellung kann einem mulmig zumute werden: Tag für Tag entstehen in jedem von uns Krebszellen. „Hundertfach. Es ist etwas ganz Normales“,...

sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Zum Himmel stinken

Im Himmel gibt’s kein Bier, drum trinken wir es hier.“ Wenn man dem Schriftsteller Ernst Neubach glauben möchte – und es gibt keinen Grund, seine Auskünfte stärker in Zweifel zu ziehen als andere Berichte über den sogenannten Himmel –, so sind dort weder Pils noch Weißbier vorrätig. Weshalb ihr Konsum auf einem Planeten am Rande...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon