Lexikon

Vorerbe

derjenige Erbe, nach dem ein anderer bereits vom Erblasser als Nacherbe berufen ist. Der Vorerbe hat in der Regel zugunsten des Nacherben besondere Pflichten hinsichtlich des Nachlasses, er kann aber mit Ausnahme u. a. des Verbots von Schenkungen davon durch den Erblasser befreit werden (befreiter Vorerbe).
Gashülle, Jupiter
Wissenschaft

Schwingender Riese

Die Messungen der Raumsonde Juno erlauben es, in den dunklen Abgrund von Jupiters mächtiger Gashülle zu spähen. Sichtbar wird eine turbulente Welt in ständiger Bewegung. von THORSTEN DAMBECK Jupiter sei noch jung. Seit seiner Geburt habe der Riesenplanet nur wenig Zeit gehabt sich abzukühlen. Die innere Hitze dränge deshalb...

Verhaltensökologen der Universität Kopenhagen vergleichen das Klicken von zwei Kabeljau-Beständen. Dazu haben sie die Fische in einem großen Becken mit fest installierten Unterwassermikrofonen zusammengebracht. © Jeppe Have Rasmussen, Universität Kopenhagen
Wissenschaft

Der Computer als Tierversteher

Biologen analysieren die Töne von Tieren, um ihr Verhalten besser erforschen zu können. Maschinelles Lernen ist dabei sehr nützlich. von TIM SCHRÖDER Sie kommen zusammen, wenn es an der Nordsee kalt und ungemütlich ist: im späten Winter, wenn die Stürme aus Nordwest das Wasser aufwühlen und große Brecher an die Küste donnern....

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