Lexikon

Nachlassinsolvenzverfahren

das Insolvenzverfahren über den Nachlass eines Verstorbenen (§§ 315 ff. Insolvenzordnung). Das Nachlassinsolvenzverfahren dient der Befriedigung der Nachlassgläubiger aus der Nachlassmasse; daneben ist es ein Mittel des Erben, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken (§ 1975 BGB), im Gegensatz zur Erbeninsolvenz. Insolvenzgründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlass sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung des Nachlasses (§ 320 Insolvenzordnung), Schuldner ist der Erbe. Antragsberechtigt sind jeder Erbe, der Nachlassverwalter sowie ein anderer Nachlasspfleger, ein Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Nachlasses zusteht, und jeder Nachlassgläubiger. Die Antragsfrist beträgt 2 Jahre seit Annahme der Erbschaft.
Wissenschaft

Zeitkapsel im Untergrund

Mithilfe von seismischen Wellen spähen Forscher tief ins Innere des Roten Planeten. Sie stießen dabei auf die Spuren eines urzeitlichen Bombardements. von THORSTEN DAMBECK Wer wissen will, wie das tiefe Innenleben der Erde beschaffen ist, wird kein Bohrgerät verwenden. Denn damit könnte man allenfalls einige Kilometer der...

Homo sapiens, Mensch, Menschgeschichte
Wissenschaft

Ein Mensch wie wir

Fundstücke belegen: Seit mindestens 40.000 Jahren ist Homo sapiens ein kulturelles Wesen und fähig zu kognitiven Höchstleistungen. von ROLF HEßBRÜGGE Wir haben 7000 Sprachen hervorgebracht, rund 1200 Musikinstrumente geschaffen, vielerlei Tanzformen und Malstile sowie Dutzende wissenschaftliche Disziplinen entwickelt. Wir haben...

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