Lexikon

Nachlassinsolvenzverfahren

das Insolvenzverfahren über den Nachlass eines Verstorbenen (§§ 315 ff. Insolvenzordnung). Das Nachlassinsolvenzverfahren dient der Befriedigung der Nachlassgläubiger aus der Nachlassmasse; daneben ist es ein Mittel des Erben, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken (§ 1975 BGB), im Gegensatz zur Erbeninsolvenz. Insolvenzgründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlass sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung des Nachlasses (§ 320 Insolvenzordnung), Schuldner ist der Erbe. Antragsberechtigt sind jeder Erbe, der Nachlassverwalter sowie ein anderer Nachlasspfleger, ein Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Nachlasses zusteht, und jeder Nachlassgläubiger. Die Antragsfrist beträgt 2 Jahre seit Annahme der Erbschaft.
Bild von bröckelndem Beton
Wissenschaft

Lebendiger Biozement auf Pilzbasis repariert sich selbst

Baustoffe wie Beton haben einen schlechten Klima-Fußabdruck, weil bei ihrer Herstellung große Mengen an CO2 freigesetzt werden. Nun haben Ingenieure ein neues Biomaterial entwickelt, das eine nachhaltige Alternative darstellen könnte. Dieser Baustoff wird aus lebenden Bakterienzellen und dem wurzelähnlichen Myzel eines Pilzes bei...

Insel, Galapagosinseln
Wissenschaft

Inseln der Vielfalt

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