Lexikon
Nachlassinsolvenzverfahren
das Insolvenzverfahren über den Nachlass eines Verstorbenen (§§ 315 ff. Insolvenzordnung). Das Nachlassinsolvenzverfahren dient der Befriedigung der Nachlassgläubiger aus der Nachlassmasse; daneben ist es ein Mittel des Erben, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken (§ 1975 BGB), im Gegensatz zur Erbeninsolvenz. Insolvenzgründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlass sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung des Nachlasses (§ 320 Insolvenzordnung), Schuldner ist der Erbe. Antragsberechtigt sind jeder Erbe, der Nachlassverwalter sowie ein anderer Nachlasspfleger, ein Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Nachlasses zusteht, und jeder Nachlassgläubiger. Die Antragsfrist beträgt 2 Jahre seit Annahme der Erbschaft.
Wissenschaft
Lichtkrümmung als Sternenwaage
Erstmals wurde die Masse eines isolierten Weißen Zwergs gemessen – anhand der Deformation seiner Raumzeit ringsum.
Der Beitrag Lichtkrümmung als Sternenwaage erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
KI-Sprachmodelle zeigen politisch linke Tendenzen
KI-Anwendungen wie ChatGPT und Co. können zur politischen Meinungsbildung beitragen. Doch wo stehen sie selbst politisch? Eine Studie hat nun 24 große Sprachmodelle verschiedenen Tests zur politischen Orientierung unterzogen. Demnach tendieren die meisten dieser Künstlichen Intelligenzen zu linken und libertären Positionen. KI-...