Lexikon
Nachlassverwaltung
Verwaltung des Nachlasses durch einen vom Nachlassgericht auf Antrag des Erben oder eines in seinen Rechten gefährdeten Nachlassgläubigers bestellten Nachlassverwalter; sie geht bei ungenügender Nachlassmasse in das Nachlassinsolvenzverfahren über; § 811 ABGB: Kurator). – Ähnlich in der Schweiz: Amtliche Liquidation (Art. 593 ff. ZGB).
Wissenschaft
Wie unser Gehirn den Takt unseres Schlafes vorgibt
Unser Schlaf ist bekanntermaßen in zwei Hauptphasen gegliedert: den REM-Schlaf samt Träumen und den für die Erholung wichtigen Non-REM-Schlaf. Nun haben Neurowissenschaftler erstmals herausgefunden, wie unser Gehirn zwischen diesen beiden Zuständen wechselt – und wann der Wechsel schiefgeht, sodass Schlafstörungen auftreten....
Wissenschaft
Kranke duften anders
Warum viele Krankheiten einen charakteristischen Duft haben, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Vor ein paar Jahren ging eine erstaunliche Meldung durch die Presse: Eine Frau in Schottland hatte gerochen, dass ihr Mann krank war. Und zwar lange bevor er selbst an sich etwas Ungewöhnliches entdeckt oder irgendwelche Symptome gezeigt...