Lexikon

Nachlassverwaltung

Verwaltung des Nachlasses durch einen vom Nachlassgericht auf Antrag des Erben oder eines in seinen Rechten gefährdeten Nachlassgläubigers bestellten Nachlassverwalter; sie geht bei ungenügender Nachlassmasse in das Nachlassinsolvenzverfahren über; § 811 ABGB: Kurator). Ähnlich in der Schweiz: Amtliche Liquidation (Art. 593 ff. ZGB).
Nahaufnahme des Implantats
Wissenschaft

Implantierbares Notfall-Reservoir für Diabetes-Patienten entwickelt

Ein extrem niedriger Blutzuckerspiegel kann für Menschen mit Typ-1-Diabetes lebensbedrohlich sein. Patienten spritzen sich in dieser Situation normalerweise ein Hormon namens Glukagon, das den Blutzucker wieder reguliert. Doch es gibt auch Diabetes-Patienten, die ihren gefährlichen Zustand nicht bemerken, etwa weil sie schlafen,...

Wissenschaft

Eis auf dem Mond – und ein Rätsel

Radioaktivität bei einem uralten Vulkan auf dem Erdtrabanten wirft Fragen auf. Und wie entstand ein gewaltiges Granitgebilde im Untergrund? von THORSTEN DAMBECK Die Südpolregion des Mondes steht schon lange im Fokus der Raumfahrtplaner, die polnahe bemannte Basen errichten wollen. Denn dort gibt es Wassereis, eine wichtige...

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