Lexikon
Nachlassverwaltung
Verwaltung des Nachlasses durch einen vom Nachlassgericht auf Antrag des Erben oder eines in seinen Rechten gefährdeten Nachlassgläubigers bestellten Nachlassverwalter; sie geht bei ungenügender Nachlassmasse in das Nachlassinsolvenzverfahren über; § 811 ABGB: Kurator). – Ähnlich in der Schweiz: Amtliche Liquidation (Art. 593 ff. ZGB).
Wissenschaft
Wie die Eruption des Tonga-Unterseevulkans begann
Der Ausbruch des Unterseevulkans Hunga Tonga-Hunga Ha‘apai im Pazifik hatte katastrophale Folgen und war weltweit detektierbar. Doch was ihn auslöste, war bisher erst in Teilen geklärt. Jetzt haben Forscher Hinweise auf das Ereignis entdeckt, das den Kollaps der Vulkancaldera und den dramatischen Ausbruch auslöste. In...
Wissenschaft
Der Wetterfrosch in uns
Kopfschmerzen und Müdigkeit infolge eines Wetterumschwungs: Ist das nur Einbildung – oder beeinflusst er tatsächlich das Wohlbefinden mancher Menschen? von JÜRGEN BRATER (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Der Wetterbericht im Fernsehen hat es angekündigt: Mit Sonnenschein und angenehmen Wohlfühltemperaturen...
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