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Kann man auch zwei Staatsbürgerschaften besitzen?

In Europa gibt es einige Länder, die eine doppelte Staatsangehörigkeit gestatten. In diesen Staaten muss ein Ausländer den Pass seines Heimatlandes nicht abgeben, um eingebürgert werden zu können.

So können sich Ausländer in den Niederlanden und Belgien nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts einbürgern lassen, ohne ihre erste Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Italien erlaubt nach einem zehnjährigen Aufenthalt die Einbürgerung und die doppelte Staatsangehörigkeit. Portugal gestattet ebenfalls den Besitz von zwei Pässen. Dagegen muss in Spanien, Finnland, Österreich, Luxemburg und Schweden bei der Einbürgerung die erste Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. In Deutschland wird eine Mehrfachstaatsbürgerschaft nur bei Ausländerkindern geduldet.

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