Lexikon
Auseinandersetzung
Aufteilung eines gemeinschaftlichen Vermögens; 1. im Eherecht die Aufhebung einer Gütergemeinschaft (§§ 1471ff. BGB); – 2. im Erbrecht die Aufhebung einer Erbengemeinschaft (§§ 2042ff. BGB); – 3. im Gesellschaftsrecht die Auflösung des Gesellschaftsvermögens und seine Aufteilung unter die Gesellschafter nach vorheriger Begleichung der gemeinschaftlichen Schulden (§§ 730ff. BGB).
Das österreichische Zivilrecht spricht in allen Fällen von einer „Teilung“ (§§ 555-558, 841, 1215 ABGB). – Schweiz: güterrechtliche Auseinandersetzung (bei jedem Güterstand), bei Scheidung nach Art. 154 ZGB.
Wissenschaft
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Manche Tiere legen Tausende Kilometer im und über dem Meer zurück. Um Wanderrouten von Tieren zu erfassen, hilft die moderne Satellitentechnik. Doch über das Wie und Warum gibt es noch viel zu forschen. Von TIM SCHRÖDER Wer die Wanderung von Meerestieren erforschen will, hat ein Problem: Man sieht sie nicht. Bei Landtieren ist...
Wissenschaft
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