Wahrig Herkunftswörterbuch
Fideikommiss
früher:
unverkäufliches, unbelastbares und nur im Ganzen vererbliches Landgut
♦
aus
lat.
fideicommissum, urspr. „testamentarische Verfügung, durch die der Erblasser dem Erben, zu dem er Vertrauen hat, einen Gegenstand überlässt, der einer anderen Person, die rechtlich nicht als Erbe zugelassen ist, zukommen soll“, dann auch „der auf Treu und Glauben anvertraute Vermögensteil selbst“ (meist Grundbesitz), dann „Erbschaft, über die der Erblasser für alle folgenden Generationen Verfügungen getroffen hat“, zum Verbum lat.
fideicommittere in der entsprechenden Bedeutung, aus lat.
fides, Gen.
fidei, „Vertrauen, Glaube“, zu lat.
fidere „trauen, vertrauen, glauben“, und lat.
committere „übergeben, anvertrauen“, aus lat.
com– (in Zus. für cum) „mit, samt, zugleich“ und lat.
mittere „schicken, fortlassen“
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