Wahrig Fremdwörterlexikon
Fideikommiss
Fi|dei|kom|miss 〈[–de:i–] n.; –es, –e; im frühen dt. Recht〉
[< lat. fidei commissum »auf Treu u. Glauben Anvertrautes«; zu fides »Treue, Glauben« + committere »anvertrauen«] unveräußerl., meist aus Grundbesitz bestehende, nur als Ganzes vererbl. Vermögensmasse, deren Inhaber nur über ihren Ertrag verfügen konnte
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