Wahrig Fremdwörterlexikon

Fideikommiss

Fi|dei|kom|miss
[de:i] n.; es, e; im frühen dt. Recht
unveräußerl., meist aus Grundbesitz bestehende, nur als Ganzes vererbl. Vermögensmasse, deren Inhaber nur über ihren Ertrag verfügen konnte
[< lat. fidei commissum »auf Treu u. Glauben Anvertrautes«; zu fides »Treue, Glauben« + committere »anvertrauen«]
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