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Wer kontrolliert die Haushaltsführung der EU?

Alle Einnahmen und Ausgaben werden vom Europäischen Rechnungshof kontrolliert. Dabei forscht die unabhängige Behörde nach Unstimmigkeiten und juristischen Formfehlern. Der Rechnungshof hat das Recht, sämtliche Rechnungsunterlagen aller europäischen Institutionen, Einrichtungen und Personen einzusehen, die Gemeinschaftsmittel verwalten bzw. erhalten.

Die Verwendung der Haushaltsmittel wird untersucht auf Ordnungsmäßigkeit (sind alle organisatorischen Anforderungen bei der Rechnungsführung und Statistik beachtet worden?), Rechtmäßigkeit (stehen die Einnahmen und Ausgaben in Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften?) und Wirtschaftlichkeit (wurden die Finanzmittel tatsächlich für die Verwendungen eingesetzt, für die sie geplant waren?).

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