Lexikon
Fideikommịss
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fidɛi-; das; lateinisch
]unveräußerliche und nur als Ganzes vererbliche Vermögensmasse, deren Inhaber nur über ihre Erträge verfügen kann; meist (besonders adliger) Großgrundbesitz; in Deutschland durch die Weimarer Verfassung verboten, in Österreich 1919 abgeschafft. Das schweizerische ZGB untersagt die Neuerrichtung von Fideikommissen (Art. 335 ZGB).
Wissenschaft
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Klimawissenschaftler streiten sich über eine Zahl. Eine einzige Zahl namens Klimasensitivität. Und nein, das ist kein Maß dafür, wie empfindlich einige Menschen reagieren, wenn ihnen „schon wieder ein blöder Artikel zum Klimawandel“ vorgesetzt wird. Sondern die Klimasensitivität beschreibt eine Eigenschaft jener Computermodelle,...
Wissenschaft
Weltraumbier, Betonmischer im All und tote Froscheier
In der Nähe von Luzern gibt es ein spezielles Labor: Es macht Experimente weltraumtauglich und begleitet ihre Realisierung im All. von ALEXANDRA VON ASCHERADEN In gut 400 Kilometer Höhe umkreist die Internationale Raumstation (ISS) mit 27.600 Kilometer pro Stunde die Erde. Sie ist so groß wie ein Fußballfeld. Obwohl international...