Lexikon

Fideikommss

[
fidɛi-; das; lateinisch
]
unveräußerliche und nur als Ganzes vererbliche Vermögensmasse, deren Inhaber nur über ihre Erträge verfügen kann; meist (besonders adliger) Großgrundbesitz; in Deutschland durch die Weimarer Verfassung verboten, in Österreich 1919 abgeschafft. Das schweizerische ZGB untersagt die Neuerrichtung von Fideikommissen (Art. 335 ZGB).
Wale tauchen aus Wasser auf, sprühen Wasser in die Luft vor einer bewaldeten Bergkulisse.
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