Lexikon
Fideikommịss
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fidɛi-; das; lateinisch
]unveräußerliche und nur als Ganzes vererbliche Vermögensmasse, deren Inhaber nur über ihre Erträge verfügen kann; meist (besonders adliger) Großgrundbesitz; in Deutschland durch die Weimarer Verfassung verboten, in Österreich 1919 abgeschafft. Das schweizerische ZGB untersagt die Neuerrichtung von Fideikommissen (Art. 335 ZGB).
Wissenschaft
News der Woche 17.10.2025
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Ozonbelastung verringert Kohlenstoffbindung
Was uns an heißen Sonnentagen belastet, macht offenbar auch tropischen Bäumen schwer zu schaffen: Bodennahes Ozon, das sich durch Luftverschmutzung bildet, schränkt das Wachstum der Tropenwälder deutlich ein, geht aus einer Studie hervor. Den Hochrechnungen zufolge könnte anthropogene Ozonbelastung zu einer um 17 Prozent...