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Wann tritt ein Gesetz in Kraft?

Wenn es vom Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet wird.

Am Anfang eines Gesetzes steht zunächst ein Gesetzentwurf. Dieser kann von Mitgliedern des Bundestags als Parlamentsvorlage direkt in den Bundestag eingebracht werden; Gesetzesvorlagen der Bundesregierung oder des Bundesrats müssen erst dem jeweils anderen Organ zur Stellungnahme vorgelegt werden, ehe sie den Bundestag erreichen.

Der Bundestag berät in seinen Ausschüssen und in mehreren Lesungen über den Gesetzentwurf und beschließt die Vorlage – gegebenenfalls mit Veränderungen am Gesetzestext. Nun wird das Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Einige Gesetze können nur zustande kommen, wenn sie vom Bundesrat gebilligt werden. Handelt es sich um ein Gesetz, das keiner Zustimmung des Bundesrats bedarf, so kann die Ländervertretung lediglich Einspruch erheben, der aber vom Bundestag mit einfacher Mehrheit zurückgewiesen werden kann.

Erst wenn Bundestag und Bundesrat ein Gesetz gebilligt haben, wird es dem Bundespräsidenten zugeleitet. Das deutsche Staatsoberhaupt verkündet das Gesetz im Bundesgesetzblatt, hat aber auch die Möglichkeit, bei schwerwiegenden Bedenken die Ausfertigung des Gesetzes zu blockieren.

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