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Badeunfälle: Die wichtigsten Tipps gegen das Ertrinken

Bei sommerlichen Temperaturen suchen viele Menschen in Badeseen und Schwimmbädern nach Abkühlung. Doch Vorsicht: Der entspannte Schwimmausflug kann deutlich schneller zur Tragödie werden als den meisten lieb ist. Allein im Jahr 2022 sind in Deutschland mindestens 355 Menschen ertrunken und auch in diesem Jahr gab es schon einige tödliche Badeunfälle. Wie kann man dies vermeiden? Was tue ich, wenn ich eine Person leblos im Wasser treiben sehe? Und wie ging das noch gleich mit der Reanimation?
AMA. 23.07.2023
Erste Hilfe bei Badeunfall

© microgen, GettyImages

Laut Statistik der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) sind im Jahr 2022 hierzulande mindestens 355 Menschen ertrunken – rund 19 Prozent mehr als im Vorjahr. Die meisten dieser Badeunfälle ereigneten sich in Seen (147 Unfälle) und in Flüssen (105 Unfälle). Zu den Todesopfern gehörten auch 20 Kinder. Und auch im Sommer 2023 gab es schon einige tödliche Badeunfälle. Doch zumindest einige dieser tragischen Fälle hätten verhindert werden können. Wir geben Tipps für mehr Sicherheit beim Schwimmausflug und für den Ernstfall.

Welche Gewässer sind sicher?

Ein sicherer Badeausflug beginnt schon damit, den richtigen Ort dafür auszuwählen. „Wir appellieren, nicht in unbewachten Gewässern baden zu gehen“, mahnt DLRG-Präsidentin Ute Vogt. An Badeseen und am Meer weist eine rot-gelbe Flagge daraufhin, dass es sich um ein gekennzeichnetes und von Rettungsschwimmern bewachtes Badegebiet handelt. Für Strände mit roter Flagge gilt hingegen ein generelles Badeverbot, etwa wegen zu starker Strömung oder verschmutztem Wasser.

Einige Gewässer können auf den ersten Blick harmloser wirken als sie es tatsächlich sind. Das ist zum Beispiel bei Flüssen der Fall. Brückenpfeiler, unebener Grund und vorbeifahrende Schiffe sorgen dort für eine veränderte Strömung und können gefährliche Sogwirkungen haben.  Selbst in Ufernähe besteht dort insbesondere für Kinder eine große Gefahr. Hinzu kommt, dass man beim Baden im Fluss auf Treibgut wie Äste ebenso vorbereitet sein muss wie auf Hindernisse unter Wasser – zum Beispiel entsorgte Einkaufswagen und Fahrräder. In Flüssen droht außerdem das Risiko der Unterkühlung, da sie sich im Sonnenschein nicht so stark erwärmen wie Seen.

Badesee
Auch wenn es Spass macht und erfrischt: Man sollte nicht direkt aus der Hitze in kaltes Wasser springen.

© helovi, GettyImages

Was muss ich beim Schwimmen beachten?

Wer sich vor einem Badeunfall schützen will, sollte einige Vorsichtsregeln beachten. Dazu gehört unter anderem, dass man weder mit vollem Magen noch alkoholisiert schwimmen gehen sollte. „Und auch nicht direkt aus der Hitze in kaltes Wasser springen“, rät Jan Wnent von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin. „Das kann gerade bei Personen, die Herz-Kreislauf-Vorerkrankungen haben, sehr gefährlich sein, weil dann der Blutdruck absacken und man kurzzeitig das Bewusstsein verlieren kann.“ Mitten im Wasser und im schlimmsten Fall sogar ohne Rettungsschwimmer kann diese Ohnmacht dann sehr schnell lebensgefährlich werden. Statt des beherzten Köppers ins Wasser also lieber zunächst Schritt für Schritt abkühlen.

Generell sollte man seine Schwimmfähigkeiten und die eigene Kraft nie überschätzen. Deshalb auch nur dann schwimmen gehen, wenn man sich auch wirklich wohl fühlt. Und das Wasser sofort verlassen, wenn ein Gewitter aufzieht. Wer mit Kindern einen Badeausflug macht, sollte besonders vorsichtig sein. Die DLRG empfiehlt, Nichtschwimmer immer maximal eine Armesbreite entfernt zu beaufsichtigen – und das egal, ob Rettungsschwimmer vor Ort sind oder nicht. Auch aufblasbare Schwimmhilfen wie Schwimmflügel bieten keinen 100-prozentigen Schutz.

Was mache ich, wenn ich jemanden leblos treiben sehe?

Manchmal hilft selbst die beste Vorsorge nicht und es kommt unerwartet zu einem Badeunfall. Aber wie verhalte ich mich als Außenstehender, wenn ich entdecke, dass eine Person leblos im Baggersee treibt? Wnent betont, dass die eigene Sicherheit selbst dann immer noch an erster Stelle steht. Bevor man sich also mutig in die Fluten stürzt, immer erst den Notruf wählen, Rettungsschwimmer suchen und andere Badegäste auf die gefährliche Situation aufmerksam machen.

Woher weiß ich, ob jemand wiederbelebt werden muss?

Wurde die treibende Person aus dem Wasser geholt, sollte man zunächst prüfen, ob derjenige bei Bewusstsein ist und atmet. „Dazu dreht man die Person auf den Rücken und überstreckt ihren Kopf. Dann beugt man sich mit dem eigenen Gesicht nahe an ihr Gesicht und blickt dabei selbst in Richtung ihrer Füße. So kann man zum einen hören, ob der Verunglückte atmet, zum anderen erkennen, ob sich der Brustkorb hebt und senkt. Atmet der Patient normal, so sollten die Atemstöße regelmäßig und relativ tief sein. Dann legt man ihn in die stabile Seitenlage“, erklärt Notarzt Wnent.

Grund zur Sorge besteht hingegen, wenn der Verunglückte gar nicht atmet oder in eine Schnappatmung verfällt, also nur ganz flach und unregelmäßig Luft holt. „Die ist wie ein Atemstillstand zu bewerten und im Zusammenhang mit Bewusstlosigkeit ein Zeichen für einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Dann beginnt man sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen. Das gilt ebenso, wenn der Patient oder die Patientin gar nicht atmet und nicht bei Bewusstsein ist“, so Wnent.

Wie reanimiere ich richtig?

Sollte eine Wiederbelebung erforderlich sein, besteht diese bei einem Badeunfall aus einer Herzdruckmassage und einer Beatmung. Letztere ist besonders wichtig, weil Badeunfälle häufig zu starkem Sauerstoffmangel führen. Für die Herzdruckmassage den Ballen der einen Hand auf dem Brustbein des Patienten platzieren und die andere Hand über die erste legen. „Man drückt dann den Brustkorb fünf bis sechs Zentimeter nach unten. Die Frequenz sollte dabei bei 100 bis 120 Impulsen pro Minute liegen“, erklärt Wnent.

Nach rund 30 Herzdruckmassagen folgen zwei Runden Beatmung. Dafür sollte man den Kopf des Verunglückten überstrecken und dessen Nase zuhalten, während man seine Lungen mit der eigenen Luft füllt. „Bei der Mund-zu-Mund-Beatmung sollte man so viel an Luft abgeben, wie man selbst ausatmen würde. Das heißt, wenn man aus dem Augenwinkel sieht, dass sich der Brustkorb des Patienten hebt, ist das vollkommen ausreichend“, rät Wnent. Die Reanimation sollte man so lange fortsetzen, bis der Rettungsdienst eintrifft. Sind mehrere Ersthelfer anwesend, können sich diese auch abwechseln.

Bei Kindern und Jugendlichen läuft die Wiederbelebung ein klein wenig anders ab. Wnent empfiehlt, zunächst mit fünf Beatmungsrunden zu starten und dann in die Herzdruckmassage überzugeben. Je nachdem, wie klein der Patient ist, reicht dafür eine einzige Hand, mit der man den Brustkorb dann circa um ein Drittel eindrückt. Anders als bei Erwachsenen sollte man bei Kindern außerdem 15- statt 30-mal drücken, bevor man wieder zweimal beatmet.

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