Lexikon
öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
rechtsfähige Sendeanstalten des öffentlichen Rechts, die Rundfunk- und Fernsehprogramme veranstalten; in Deutschland Träger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit weitgehendem Selbstverwaltungsrecht und begrenzter staatlicher Rechtsaufsicht, und zwar die in der ARD zusammengeschlossenen 9 Landesrundfunkanstalten sowie Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), DeutschlandRadio und Deutsche Welle. Organe der Rundfunkanstalten sind Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Intendant.
Wissenschaft
Dicke Kleidung bringt’s nicht
Warum man an kalten Tagen in dicker Kleidung unter Umständen stärker friert als in dünner, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Unter dem Begriff „gefühlte Temperatur“ kann sich mittlerweile jeder etwas vorstellen und weiß daher, dass das Wohlbefinden im Freien nicht nur von der gemessenen Temperatur, sondern maßgeblich von anderen...
Wissenschaft
Reine Kopfsache
Neue neuronale Techniken bauen Brücken zwischen Gehirn und Körper. Querschnittsgelähmte können ihre Arme und Hände wieder nutzen, und Menschen, die nicht mehr in der Lage sind zu sprechen, können wieder kommunizieren. von REINHARD BREUER Bill Kochevar war der erste Gelähmte, der seine Hand allein per Gedanken und Hightech steuern...
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