Lexikon

öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

rechtsfähige Sendeanstalten des öffentlichen Rechts, die Rundfunk- und Fernsehprogramme veranstalten; in Deutschland Träger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit weitgehendem Selbstverwaltungsrecht und begrenzter staatlicher Rechtsaufsicht, und zwar die in der ARD zusammengeschlossenen 9 Landesrundfunkanstalten sowie Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), DeutschlandRadio und Deutsche Welle. Organe der Rundfunkanstalten sind Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Intendant.
Wissenschaft

Immunzellen „Zusatz-Batterien“ verschafft

Der Kampf gegen Krebs kann sie schnell erschöpfen. Doch nun haben Forschende eine Möglichkeit entdeckt, T-Zellen entscheidend zu stärken, die bei Immuntherapien eingesetzt werden: Die Abwehrzellen können durch einen natürlichen Mechanismus mit mehr energieerzeugenden Mitochondrien ausgerüstet werden. Dabei übertragen...

Feuer, Wälder
Wissenschaft

Feuerfester Wald

Wie lassen sich Wälder gegen Trockenheit, Hitze und Flammen wappnen? von KURT DE SWAAF Baumleichen, soweit das Auge reicht, und dazwischen struppiges Gras. Die meisten Stämme liegen wild durcheinander auf dem Boden verstreut, manche aber stehen noch. Es seien allesamt tote Waldkiefern, erklärt die Biologin Antje Bischoff. 2019...

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