Lexikon

öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

rechtsfähige Sendeanstalten des öffentlichen Rechts, die Rundfunk- und Fernsehprogramme veranstalten; in Deutschland Träger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit weitgehendem Selbstverwaltungsrecht und begrenzter staatlicher Rechtsaufsicht, und zwar die in der ARD zusammengeschlossenen 9 Landesrundfunkanstalten sowie Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), DeutschlandRadio und Deutsche Welle. Organe der Rundfunkanstalten sind Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Intendant.
Wissenschaft

Die „Oder-Vergifter“ geben Geheimnisse preis

Im Sommer 2022 machten sie massenweise Fischen und anderen Flussbewohnern den Garaus: Den toxischen Mikroalgen der Oder-Katastrophe haben Forschenden nun ins Erbgut geblickt. Die Sequenzierung des Genoms der Einzeller hat unter anderem die DNA-Bereiche aufgedeckt, die für die Struktur ihres Gifts und damit für dessen...

Wissenschaft

Weltraumschnupfen

Zieh dich warm an, wenn du rausgehst, sonst kriegst du einen Schnupfen!“ Wenn Ihre Eltern das zu Ihnen gesagt haben, dann müssen wir Ihnen jetzt leider mitteilen, dass das so nicht stimmt. Auch wenn die Kälte im Wort „Erkältung“ vorkommt, wird sie nicht durch niedrige Temperaturen verursacht, sondern durch Viren. Das ist jetzt...

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