Lexikon
öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
rechtsfähige Sendeanstalten des öffentlichen Rechts, die Rundfunk- und Fernsehprogramme veranstalten; in Deutschland Träger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit weitgehendem Selbstverwaltungsrecht und begrenzter staatlicher Rechtsaufsicht, und zwar die in der ARD zusammengeschlossenen 9 Landesrundfunkanstalten sowie Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), DeutschlandRadio und Deutsche Welle. Organe der Rundfunkanstalten sind Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Intendant.
Wissenschaft
Fossilfund belegt weite Verbreitung des Paranthropus
Der Paranthropus war ein Verwandter unserer vormenschlichen Vorfahren. Jetzt haben Forschender mehr als 1000 Kilometer nördlich des bisher angenommenen Verbreitungsgebiets einen fossilen Kiefer gefunden, der sich eindeutig dem Paranthropus zuordnen lässt. Damit reiht sich auch diese Gattung in die zahlreichen Homininen ein, die...
Wissenschaft
Die neuen Softies
Eine neue Generation „weicher“ Roboter geht an den Start. Sie können sich problemlos durch kleine Öffnungen zwängen oder über unwegsames Gelände schlängeln. von THOMAS BRANDSTETTER Roboter aus Metall leisten hervorragende Arbeit. Mit ihren bewährten Kombinationen von Stahlgelenken, Servomotoren und Hydraulik arbeiten sie...
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