Lexikon
öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
rechtsfähige Sendeanstalten des öffentlichen Rechts, die Rundfunk- und Fernsehprogramme veranstalten; in Deutschland Träger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit weitgehendem Selbstverwaltungsrecht und begrenzter staatlicher Rechtsaufsicht, und zwar die in der ARD zusammengeschlossenen 9 Landesrundfunkanstalten sowie Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), DeutschlandRadio und Deutsche Welle. Organe der Rundfunkanstalten sind Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Intendant.
Wissenschaft
Ein Leben, das niemals endet?
Einige Lebewesen haben clevere Mechanismen entwickelt, damit sie sehr alt werden. Die Lebenszeit des Menschen ist dagegen beschränkt. Trotzdem versucht er, die Tricks der Natur für ein längeres Leben zu nutzen. Von Rainer Kurlemann Niemand weiß, wann oder warum sich Turritopsis dohrnii für einen Neustart ihres Lebens entscheidet...
Wissenschaft
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Dank sogenannter Metalinsen lassen sich Optiken vollkommen neu aufbauen sowie kompakter und günstiger herstellen. Künftig könnten sie etwa die Kamera-module in Smartphones ersetzen. von MICHAEL VOGEL In einem Smartphone stecken Dinge, deren Bedeutung vielen Menschen gar nicht bewusst ist. Dazu gehört in manchen Handy-Modellen...