Lexikon

öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

rechtsfähige Sendeanstalten des öffentlichen Rechts, die Rundfunk- und Fernsehprogramme veranstalten; in Deutschland Träger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit weitgehendem Selbstverwaltungsrecht und begrenzter staatlicher Rechtsaufsicht, und zwar die in der ARD zusammengeschlossenen 9 Landesrundfunkanstalten sowie Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), DeutschlandRadio und Deutsche Welle. Organe der Rundfunkanstalten sind Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Intendant.
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Quantentechnologien sind seit einigen Jahren ein sehr aktives Forschungsfeld – und das zurecht. Denn die Nutzung von Quanteneffekten für neue Rechenverfahren, präzisere Messtechnik oder maßgeschneiderte Quantenmaterialien bietet viel praktisches Anwendungspotenzial. Ganz anders sieht es dagegen beim sogenannten Quanteninternet...

Teepflanzen (Camellia sinensis)
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Teepflanzen haben einen charakteristischen Geschmack. Nun haben Forschende das Rätsel gelüftet, wie die dafür verantwortlichen Moleküle in die Teeblätter gelangen. Demnach bilden Teepflanzen aus dem Stickstoff des Bodens verschiedene Aminosäuren, die sie anschließend über ein ausgeklügeltes Transportsystem in ihren Blättern...

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