Lexikon
ARD
Abkürzung für Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, 1950 gegründeter Zusammenschluss der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Anstalten und zur Bearbeitung gemeinsamer Fragen des Programms, der Technik sowie rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Art. Im „Fernsehvertrag“ von 1953 wurde vereinbart, ein gemeinsames Fernsehprogramm zu veranstalten. Dieses Gemeinschaftsprogramm wurde am 1. 11. 1954 offiziell unter dem Namen „Deutsches Fernsehen“ eröffnet; seit 1. 10. 1984 „Erstes Deutsches Fernsehen“. Zur ARD gehören die 9 Landesrundfunkanstalten und die Deutsche Welle.
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