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2. September 1987  -  Nach Ansicht des Bundeskartellamtes in ...

Nach Ansicht des Bundeskartellamtes in Berlin (West) ist der Globalvertrag zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF und dem deutschen Sportbund über Exklusiv-Übertragungsrechte von Sportveranstaltungen unrechtmäßig. Er widerspreche in wesentlichen Punkten dem Kartellgesetz. Private Anbieter würden dadurch "unbillig behindert".

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