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2. September 1987  -  Nach Ansicht des Bundeskartellamtes in ...

Nach Ansicht des Bundeskartellamtes in Berlin (West) ist der Globalvertrag zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF und dem deutschen Sportbund über Exklusiv-Übertragungsrechte von Sportveranstaltungen unrechtmäßig. Er widerspreche in wesentlichen Punkten dem Kartellgesetz. Private Anbieter würden dadurch "unbillig behindert".
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Wissenschaft

Ein Viererpack aus Neutronen

Tetraneutronen sind ein kurzlebiger Zustand der Materie – für Kernphysiker jedoch sehr aufschlussreich.

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Kurkuma, Pulver, verstreut
Wissenschaft

Bakterien – zum Fressen gern

Ein Protein für den menschlichen Verzehr, für dessen Herstellung mit Bakterien CO2 aus der Atmosphäre gefiltert wird? Das gibt es tatsächlich – und Produkte daraus könnten bald im Supermarkt liegen. von ROLF HEßBRÜGGE Pasi Vainikka ist ein bedächtiger, geradezu stiller Zeitgenosse. Umso mehr lässt folgender Satz aufhorchen, den...

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