Das deutsche Wort
Kompetenz wurzelt wie das engl. Verb
to compete „wettstreiten“ im lat. Verb
competere. Hat sich das engl. Verb aus der Bedeutung „gemeinsam nach etwas streben“ entwickelt, so liegt der
Kompetenz einen andere Bedeutung zugrunde, „zusammentreffen, fähig sein“. Zu
competere in dieser Bedeutung wurde das bereits im römischen Recht erwähnte Adjektiv
competens „zuständig, rechtmäßig“ gebildet, in dem wiederum das
lat.
Substantiv
competentia (ursprünglich „das Zusammentreffen, Stimmen“) wurzelt. Seit dem 13. Jh. bezeichneten Juristen mit
competentia die Einkünfte, die einer Person (insbesondere einem Kirchenmann) für den Lebensunterhalt zustanden. Bis ins 20. Jh. hinein gebrauchte man
Kompetenz in diesem Sinne beim Militär, und zwar als „Heeres
– oder Marinesoldaten an Geld, Verpflegung, Unterkunft und Bekleidung Zustehendes“. Seit dem 18. Jh. ist die an das Adjektiv
kompetent angeschlossene Bedeutung „Zuständigkeit, Befugnis“ gebräuchlich, die heute vor allem in der Politik verwendet wird: Als im frühen 19. Jh. die europäischen Nationalstaaten entstanden, wurde
Kompetenz auch auf die Rechte und Pflichten von Staatsorganen übertragen. Am häufigsten ist heute jedoch die Bedeutung „Sachverstand, Urteilsfähigkeit“, die sich eher auf Personen denn auf Institutionen bezieht und zu Ausdrücken wie
interkulturelle Kompetenz „zum erfolgreichen Handeln nötige Kenntnisse anderer Kulturen“ führte.