Lexikon
Verwertungsgesellschaft
Unternehmen mit der Aufgabe, die Rechte des Urhebers wahrzunehmen. Sie schließt Verträge mit Musikveranstaltern, Rundfunkanstalten, Schallplattenherstellern u. a. Verwertern von Urheberrechtsgut ab und schüttet die Erträge nach Maßgabe ihres Verteilerplans an die Urheber aus. Gründung der ersten Verwertungsgesellschaft in Deutschland 1903 unter maßgeblicher Mitwirkung von R. Strauss: AFMA (Anstalt für musikalische Aufführungsrechte); heute in der Bundesrepublik Deutschland: GEMA, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), ferner VG Wort, IMHV (Interessengemeinschaft musikwissenschaftlicher Herausgeber und Verleger), VG Bild-Kunst; internationale Verwertungsgesellschaft: CISAC.
Wissenschaft
Der simulierte Mensch
Obwohl Organoide nur ein paar Millimeter groß sind, lassen sich damit Krankheiten erforschen, Medikamente testen und Therapien verbessern.
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Wissenschaft
Auch tote Zähne können schmerzen
Warum der Tod eines Zahns dem Leid manchmal kein Ende bereitet, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Man liegt nachts im Bett, und es ist, als ob im Kopf ein Presslufthammer tobt. Wellen pochender Schmerzen jagen durch den Kiefer, jeder Kontakt der Zähne löst eine dröhnende Explosion aus. Tabletten helfen nicht, allenfalls bringt...