Lexikon
Verwertungsgesellschaft
Unternehmen mit der Aufgabe, die Rechte des Urhebers wahrzunehmen. Sie schließt Verträge mit Musikveranstaltern, Rundfunkanstalten, Schallplattenherstellern u. a. Verwertern von Urheberrechtsgut ab und schüttet die Erträge nach Maßgabe ihres Verteilerplans an die Urheber aus. Gründung der ersten Verwertungsgesellschaft in Deutschland 1903 unter maßgeblicher Mitwirkung von R. Strauss: AFMA (Anstalt für musikalische Aufführungsrechte); heute in der Bundesrepublik Deutschland: GEMA, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), ferner VG Wort, IMHV (Interessengemeinschaft musikwissenschaftlicher Herausgeber und Verleger), VG Bild-Kunst; internationale Verwertungsgesellschaft: CISAC.
Wissenschaft
»Das Erkennen von Unfällen und Baustellen ist noch nicht ausgereift«
Die Entwicklung des autonomen Fahrens war lange Zeit ein Top-Thema der Automobilentwicklung. Doch inzwischen ist es deutlich leiser darum geworden. Ferdinand Dudenhöffer erläutert den Stand der Technik und die Hürden, die auf dem Weg hin zu einem fahrerlosen Verkehr noch zu nehmen sind. Das Gespräch führte Heike Stüvel Das...
Wissenschaft
Spiel(e) des Lebens
Wenn Paris in diesem Sommer im olympischen Goldrausch schwelgt, denkt vermutlich niemand mehr an jene Athleten der Vormoderne, die auf dem Spielfeld getötet und den Göttern geopfert wurden. von ROLF HESSBRÜGGE Das Feld, auf dem über Leben und Tod entschieden wurde, misst rund 135 mal 90 Meter. Unterteilt ist es ähnlich wie der...