Lexikon
Verwertungsgesellschaft
Unternehmen mit der Aufgabe, die Rechte des Urhebers wahrzunehmen. Sie schließt Verträge mit Musikveranstaltern, Rundfunkanstalten, Schallplattenherstellern u. a. Verwertern von Urheberrechtsgut ab und schüttet die Erträge nach Maßgabe ihres Verteilerplans an die Urheber aus. Gründung der ersten Verwertungsgesellschaft in Deutschland 1903 unter maßgeblicher Mitwirkung von R. Strauss: AFMA (Anstalt für musikalische Aufführungsrechte); heute in der Bundesrepublik Deutschland: GEMA, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), ferner VG Wort, IMHV (Interessengemeinschaft musikwissenschaftlicher Herausgeber und Verleger), VG Bild-Kunst; internationale Verwertungsgesellschaft: CISAC.
Wissenschaft
Das Kosmologische Prinzip
Es ist die Grundlage für das größte Erfolgsmodell aller Zeiten: das Verständnis des gesamten Universums. von RÜDIGER VAAS „Ich bin der Kater, der allein läuft, und alle meine Plätze sind für mich gleich“, heißt es in der 1902 veröffentlichten Kurzgeschichte „The Cat that Walked by Himself“ von Rudyard Kipling. Müssten Kosmologen...
Wissenschaft
Der Spin schlägt Wellen
Schaltkreise, die mit Spinwellen statt Elektronen rechnen, sollen zur energieeffizienten Ergänzung für die Halbleiterelektronik werden. von FINN BROCKERHOFF Mit einem beherzten Druck auf die Einschalttaste wird der alte Computer zum Leben erweckt: der Lüfter heult auf, ein Piepen ertönt. Dann dringt aus dem Inneren des...
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