Lexikon

Télédiffusion de France

[
teledifuˈsjɔ̃ də ˈfrã:s
]
Abk. TDF, zum 6. 1. 1975 als Staatsanstalt des öffentl. Rechts errichtete französ. Rundfunkverwaltung mit den Programmgesellschaften Radio France (RF) für die 3 Hörfunkprogramme u. den Auslandsdienst, Télévision Française (TF 1), Antenne 2 (A 2) u. France Régions (FR 3) für die 3 Fernsehprogramme, ferner der Produktions- u. Verwertungsgesellschaft Société Française de Production et de Réalisations Audiovisuelles (SFP) u. der Rundfunkforschungsanstalt Institut National de l'Audiovisuel (INA) für Forschung, Ausbildung u. Archive; seit 1987 Gesellschaft für den Betrieb von Sendeanlagen mit Sitz in Paris.
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