Lexikon
Vervielfältigung
die körperliche Festlegung eines Werkes der Literatur, Wissenschaft oder Kunst, gleichgültig, in welchem Verfahren und in welcher Zahl. Zu den Vervielfältigungen gehören z. B. Bücher, Fotokopien, CDs, nicht aber die Projektion auf eine Leinwand, da sie keine körperliche Festlegung ist. Die Vervielfältigung von Werken bedarf grundsätzlich einer Zustimmung des Urhebers. Vervielfältigungen zum persönlichen und zum eigenen Gebrauch sind in gewissem Umfang zulässig. Die Überspielung von Radio- und Fernsehsendungen auf Ton- und Bildträger ist für den persönlichen Gebrauch zulässig. Fotokopien im gewerblichen Bereich sind zwar zulässig, jedoch hat der Betrieb an die Verwertungsgesellschaft der Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen.
Wissenschaft
Denisova-Erbgut könnte Besiedlung Amerikas erleichtert haben
Als die Vorfahren der heutigen amerikanischen Ureinwohner vor vielen tausend Jahren erstmals den neuen Kontinent besiedelten, könnte ihnen eine frühmenschliche Genvariante geholfen haben. Eine Studie zeigt, dass das Immun-Gen MUC19 bei vielen Menschen mit indigener amerikanischer Abstammung in einer Variante vorliegt, die...
Wissenschaft
Triumph des Möglichen
Als Galileo Galilei seine Idee eines Buches der Natur verkündete, das in der Sprache der Geometrie verfasst sein müsse, machte er Gott zu einem Mathematiker, und viele denkende Menschen stimmten ihm zu. Sie stimmten ihm erst recht zu, nachdem Isaac Newton die Kräfte zwischen Massen mithilfe einer Formel – einem Naturgesetz in...