Lexikon

Vervielfältigung

die körperliche Festlegung eines Werkes der Literatur, Wissenschaft oder Kunst, gleichgültig, in welchem Verfahren und in welcher Zahl. Zu den Vervielfältigungen gehören z. B. Bücher, Fotokopien, CDs, nicht aber die Projektion auf eine Leinwand, da sie keine körperliche Festlegung ist. Die Vervielfältigung von Werken bedarf grundsätzlich einer Zustimmung des Urhebers. Vervielfältigungen zum persönlichen und zum eigenen Gebrauch sind in gewissem Umfang zulässig. Die Überspielung von Radio- und Fernsehsendungen auf Ton- und Bildträger ist für den persönlichen Gebrauch zulässig. Fotokopien im gewerblichen Bereich sind zwar zulässig, jedoch hat der Betrieb an die Verwertungsgesellschaft der Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen.
Drohnen-Team beim Transport eines Paketes
Wissenschaft

Teamwork bei Drohnen

Drohnen können Lasten in schwer zugängliche Gebiete transportieren, dabei jeweils einzeln jedoch nur wenig Gewicht tragen. Die Zusammenarbeit mehrerer Drohnen gestaltet sich allerdings schwierig, denn die autonomen Flugobjekte müssen sich dabei sowohl untereinander koordinieren, als auch auf Veränderungen in ihrer Umgebung...

Carina Mack
Wissenschaft

Verräterische Proben

Am Max Rubner-Institut suchen Forschende in Lebensmitteln und Bioproben nach unterschiedlichen Zuckern. Das sogenannte Zuckerprofiling könnte Ernährungsstudien zukünftig verlässlicher machen. von CAROLIN SAGE Viele Ernährungsstudien basieren auf Ernährungsprotokollen, in denen die Teilnehmenden über Tage oder Wochen notieren, was...

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