Lexikon
Vervielfältigung
die körperliche Festlegung eines Werkes der Literatur, Wissenschaft oder Kunst, gleichgültig, in welchem Verfahren und in welcher Zahl. Zu den Vervielfältigungen gehören z. B. Bücher, Fotokopien, CDs, nicht aber die Projektion auf eine Leinwand, da sie keine körperliche Festlegung ist. Die Vervielfältigung von Werken bedarf grundsätzlich einer Zustimmung des Urhebers. Vervielfältigungen zum persönlichen und zum eigenen Gebrauch sind in gewissem Umfang zulässig. Die Überspielung von Radio- und Fernsehsendungen auf Ton- und Bildträger ist für den persönlichen Gebrauch zulässig. Fotokopien im gewerblichen Bereich sind zwar zulässig, jedoch hat der Betrieb an die Verwertungsgesellschaft der Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen.
Wissenschaft
Lokalrunde für die Ewigkeit
Wo geht man hin, wenn man sehr viel Alkohol benötigt? Zum Oktoberfest in München? Ballermann auf Mallorca? Dort würde man wahrscheinlich fündig werden, muss aber auch damit rechnen, auf bayerische Ministerpräsidenten oder betrunkene Touristenhorden zu treffen. Die Wissenschaft kennt aber einen anderen Ort, an dem sehr viel mehr...
Wissenschaft
Schlafmittel stören die natürliche Reinigung des Gehirns
Wer gut schläft, fühlt sich nicht nur ausgeruht, sondern wacht buchstäblich mit frischem Kopf auf, wie eine neue Studie belegt. Demnach spült ein hormonell betriebener Mechanismus während des Tiefschlafs Abfallstoffe aus dem Gehirn weg, die sich tagsüber abgelagert haben. Diese natürliche “Müllabfuhr” reinigt Nacht für Nacht das...