Lexikon
Vervielfältigung
die körperliche Festlegung eines Werkes der Literatur, Wissenschaft oder Kunst, gleichgültig, in welchem Verfahren und in welcher Zahl. Zu den Vervielfältigungen gehören z. B. Bücher, Fotokopien, CDs, nicht aber die Projektion auf eine Leinwand, da sie keine körperliche Festlegung ist. Die Vervielfältigung von Werken bedarf grundsätzlich einer Zustimmung des Urhebers. Vervielfältigungen zum persönlichen und zum eigenen Gebrauch sind in gewissem Umfang zulässig. Die Überspielung von Radio- und Fernsehsendungen auf Ton- und Bildträger ist für den persönlichen Gebrauch zulässig. Fotokopien im gewerblichen Bereich sind zwar zulässig, jedoch hat der Betrieb an die Verwertungsgesellschaft der Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen.
Wissenschaft
Der Funk für übermorgen
Etwa alle zehn Jahre gibt es einen neuen Mobilfunkstandard. 2030 soll es wieder so weit sein. Was der Standard namens „6G“ an neuen Möglichkeiten bieten wird, ist in Grundzügen bereits erkennbar. Und es wird weiter eifrig daran geforscht. von MICHAEL VOGEL Vor fünf Jahren startete das erste 5G-Mobilfunknetz in Deutschland. Zum...
Wissenschaft
Solarzelle statt Ladesäule
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