Lexikon
Vervielfältigung
die körperliche Festlegung eines Werkes der Literatur, Wissenschaft oder Kunst, gleichgültig, in welchem Verfahren und in welcher Zahl. Zu den Vervielfältigungen gehören z. B. Bücher, Fotokopien, CDs, nicht aber die Projektion auf eine Leinwand, da sie keine körperliche Festlegung ist. Die Vervielfältigung von Werken bedarf grundsätzlich einer Zustimmung des Urhebers. Vervielfältigungen zum persönlichen und zum eigenen Gebrauch sind in gewissem Umfang zulässig. Die Überspielung von Radio- und Fernsehsendungen auf Ton- und Bildträger ist für den persönlichen Gebrauch zulässig. Fotokopien im gewerblichen Bereich sind zwar zulässig, jedoch hat der Betrieb an die Verwertungsgesellschaft der Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen.
Wissenschaft
»Die Diagnostik setzt die Pharmafabrik in Gang«
Fachleute erwarten die ersten Impfungen gegen Krebs ab 2026. Sie werden Erkrankte gegen ihren persönlichen Krebs immunisieren. Mit dem landläufigen Impfen von Gesunden hat das allerdings nur wenig gemein. Das Gespräch führte SUSANNE DONNER Prof. Dingermann, bekommen wir bald eine Spritze und dann nie wieder Krebs? So funktioniert...
Wissenschaft
Lockdowns ließen Gehirne von Jugendlichen schneller reifen
Die Lockdowns während der Corona-Pandemie haben unser aller Zusammenleben stark beeinflusst. Von den Kontaktbeschränkungen mit am meisten betroffen waren Kinder und Jugendliche, was sich häufig in psychischen Folgen zeigte. Nun legen Gehirnscans nahe, dass die Lockdowns auch die Gehirnentwicklung von Teenagern verändert haben....