Lexikon
GEMA
Abkürzung für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (vor 1945: STAGMA), ein wirtschaftlicher Verein mit Rechtsfähigkeit aufgrund staatlicher Verleihung; Mitglieder sind Komponisten, Musikverleger und Textdichter. Organe: Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Die GEMA nimmt die ihr durch sog. Berechtigungsvertrag treuhänderisch übertragenen Nutzungsrechte (Aufführungs-, Sende- und mechanische Vervielfältigungsrechte, z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen, Tonfilm, Rundfunk, Fernsehen, Tonträger) wahr, da diese individuell nur unzureichend geltend gemacht werden können. Sie erteilt die Genehmigungen einzeln oder in Form von Pauschalverträgen. Die Urhebervergütungen werden nach Tarifen berechnet.
Wissenschaft
Bernsteinfunde geben Einblick in die Lebenswelt Gondwanas
In Bernstein eingeschlossene Insekten und Pflanzenteile öffnen ein Fenster in vergangene Zeiten. Die meisten dieser Einschlüsse stammen allerdings von der Nordhalbkugel. Nun haben Forschende auch in Ecuador große Bernsteinvorkommen mit zahlreichen Einschlüssen entdeckt. Erhalten sind verschiedene Insekten sowie Spinnweben. Die...
Wissenschaft
Schädlicher Putzmittelwahn
Weniger ist bei Reinigungsmitteln oft mehr – für die Umwelt und die Gesundheit. Denn die Produkte sind potenziell schädlich. Auch wie sie sich auf lange Zeit auswirken, ist wenig bekannt. von SUSANNE DONNER Für jeden Fleck das perfekte Mittel, verspricht die Industrie und lässt die Drogerieregale überquellen: Kraftschaum gegen...