Lexikon
GEMA
Abkürzung für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (vor 1945: STAGMA), ein wirtschaftlicher Verein mit Rechtsfähigkeit aufgrund staatlicher Verleihung; Mitglieder sind Komponisten, Musikverleger und Textdichter. Organe: Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Die GEMA nimmt die ihr durch sog. Berechtigungsvertrag treuhänderisch übertragenen Nutzungsrechte (Aufführungs-, Sende- und mechanische Vervielfältigungsrechte, z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen, Tonfilm, Rundfunk, Fernsehen, Tonträger) wahr, da diese individuell nur unzureichend geltend gemacht werden können. Sie erteilt die Genehmigungen einzeln oder in Form von Pauschalverträgen. Die Urhebervergütungen werden nach Tarifen berechnet.
Wissenschaft
Der Todbringer
Süditalien verliert seine Olivenbäume, Mallorca seine Mandeln, Frankreich bangt um seinen Wein. Ein unsichtbarer Feind dringt nach Europa ein: das Bakterium Xylella fastidiosa. von ROMAN GOERGEN Die süditalienischen Landschaften sehen aus wie nach einem Feuer, doch es hat nicht gebrannt. In weiten Teilen Apuliens stehen...
Wissenschaft
Das Leben vermessen
Digitale Zwillinge und ein ganzheitliches Verständnis der Biologie könnten die Gesundheitsmedizin entscheidend verbessern. von PETER SPORK Wissen Sie, was ein „medizinisches Selfie“ ist? Vermutlich nicht. Aber schon in zehn Jahren machen Sie es vielleicht von sich. Der Begriff stammt vom US-amerikanischen Mediziner und Buchautor...