Lexikon
GEMA
Abkürzung für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (vor 1945: STAGMA), ein wirtschaftlicher Verein mit Rechtsfähigkeit aufgrund staatlicher Verleihung; Mitglieder sind Komponisten, Musikverleger und Textdichter. Organe: Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Die GEMA nimmt die ihr durch sog. Berechtigungsvertrag treuhänderisch übertragenen Nutzungsrechte (Aufführungs-, Sende- und mechanische Vervielfältigungsrechte, z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen, Tonfilm, Rundfunk, Fernsehen, Tonträger) wahr, da diese individuell nur unzureichend geltend gemacht werden können. Sie erteilt die Genehmigungen einzeln oder in Form von Pauschalverträgen. Die Urhebervergütungen werden nach Tarifen berechnet.
Wissenschaft
Freie Wissenschaft bringt mehr Innovationen hervor
Je freier die Wissenschaft, desto höher ist die Innovationskraft einer Gesellschaft. Das zeigt eine Studie, die für 157 Länder der Welt ausgewertet hat, inwieweit sich der Grad akademischer Freiheit auf die Anzahl der Patentanmeldungen und -zitierungen aus dem jeweiligen Land auswirkt. Demnach haben seit dem Jahr 1900 zwar...
Wissenschaft
Auf Tuchfühlung mit der Sonne
Als erste Raumsonde überhaupt fliegt die Parker Solar Probe durch die Korona und liefert einen sagenhaften Datenschatz von unserem Zentralgestirn. von DIRK EIDEMÜLLER Ikarus ist ein warnendes Beispiel: Wer wie die tragische Gestalt der griechischen Sage der Sonne zu nahe kommt, dem droht sie die Flügel zu versengen. Schon seit...