Lexikon
GEMA
Abkürzung für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (vor 1945: STAGMA), ein wirtschaftlicher Verein mit Rechtsfähigkeit aufgrund staatlicher Verleihung; Mitglieder sind Komponisten, Musikverleger und Textdichter. Organe: Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Die GEMA nimmt die ihr durch sog. Berechtigungsvertrag treuhänderisch übertragenen Nutzungsrechte (Aufführungs-, Sende- und mechanische Vervielfältigungsrechte, z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen, Tonfilm, Rundfunk, Fernsehen, Tonträger) wahr, da diese individuell nur unzureichend geltend gemacht werden können. Sie erteilt die Genehmigungen einzeln oder in Form von Pauschalverträgen. Die Urhebervergütungen werden nach Tarifen berechnet.
Wissenschaft
Wege aus der Abhängigkeit
Seltene Erden sind nahezu unentbehrlich, schwer zu beschaffen und kompliziert zu recyceln.. Die Wissenschaft hat alle drei Herausforderungen angenommen.
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Wissenschaft
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Sie überbrücken Milliarden Lichtjahre – doch es dürfte sie vielleicht gar nicht geben. von RÜDIGER VAAS Der Begriff ,Fortschritt‘ allein setzt bereits die Horizonte voraus. Er bedeutet ein Weiterkommen und kein Höherkommen“, bemerkte der Schriftsteller Joseph Roth einmal. Das war nicht im kosmologischen Kontext gemeint, passt...