Tantieme lautet der Fachbegriff für die Gewinn- oder Umsatzbeteiligung. In Unternehmen kommen v. a. leitende Angestellte, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder in den Genuss von Tantiemen.
Der Unterschied zur Provision oder zum Honorar besteht darin, dass sich Tantiemen nicht an einzelnen Geschäftsabschlüssen, sondern am Ergebnis des Unternehmens oder der entsprechenden Abteilung orientieren.
Urheber wie z. B. Schriftsteller und Komponisten beziehen Tantiemen aus den Verwertungen ihrer Werke. Dirigenten und Sänger erhalten Tantiemen aus ihren Tonbandaufnahmen. So fallen auch Auszahlungen durch die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) an angemeldete Künstler unter den Begriff Tantieme.