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Wem untersteht die Polizei?

Den Bundesländern. Die Polizei hat die Aufgabe, den Schutz der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung zu gewährleisten. Sie soll also drohende Gefahren vom einzelnen Bürger, von der Allgemeinheit und vom Staat abwenden. Dazu gehört natürlich der Schutz der Allgemeinheit vor Kriminalität.

Die Polizei ist in verschiedene Abteilungen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten untergliedert. So sind auf Landesebene neben der für Straftaten zuständigen Kriminalpolizei die Schutzpolizei, die Verkehrs-, die Wasserschutz- und die Bereitschaftspolizei (eingesetzt z. B. zur Bewältigung von Gefahrenlagen wie bei Demonstrationen) tätig. Die Kriminalpolizei arbeitet mit den Landeskriminalämtern zusammen, die sich mit dem Bundeskriminalamt, der Zentralstelle für Verbrechensbekämpfung, abstimmen.

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