Lexikon
Wahlrecht
das Recht des Einzelnen auf Teilnahme an der Wahl. Auch nach dem allgemeinen Wahlrecht ist nicht jeder Staatsbürger berechtigt, zu wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt zu werden (passives Wahlrecht). Vielmehr ist das Wahlrecht an bestimmte verfassungsrechtliche oder andere gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Diese betreffen aber nur persönliche (in den einzelnen Staaten verschieden festgelegte) Mindesterfordernisse für eine vernunfts- und gemeinschaftsgerechte Wahlentscheidung, z. B. bestimmtes Lebensalter, volle Geschäftsfähigkeit und staatsrechtliche Unbescholtenheit. Dagegen verbietet der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts den Ausschluss von Wahlberechtigten nach anderen Gesichtspunkten, insbesondere nach denjenigen ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten biologischen, nationalen, religiösen, beruflichen, politischen oder wirtschaftlichen Gruppen. Das freie Wahlrecht verbietet jede Art und Form von staatlicher Einwirkung auf die Wahlentscheidung; auch private Beeinflussung durch Wahlbestechung, Wahlnötigung, Wahltäuschung, Wahlfälschung und Wahlverhinderung ist strafrechtlich verboten.
Wissenschaft
Stabile Fallschirme dank Kirigami-Muster
Bei der japanischen Kunst des Kirigami wird Papier so geschnitten und gefaltet, dass es dreidimensionale Strukturen formt. Inspiriert von dieser Technik haben Forschende nun eine neue Art von Fallschirmen entwickelt. Als Ausgangsmaterial dient eine flache Plastikscheibe, in die zahlreiche versetzte Schlitze geschnitten werden. Im...
Wissenschaft
Schmilzt die Finsternis?
Neue Messungen deuten darauf hin, dass die Dunkle Energie im Weltall nicht konstant bleibt, sondern abnimmt. Das hätte unabsehbare Konsequenzen für die Physik – und für die ferne Zukunft. von RÜDIGER VAAS Die Dunkle Energie ist klarerweise das größte Rätsel im Universum. Denn sie macht hinsichtlich der Energiedichte mehr als zwei...
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