Lexikon
Wahlrecht
das Recht des Einzelnen auf Teilnahme an der Wahl. Auch nach dem allgemeinen Wahlrecht ist nicht jeder Staatsbürger berechtigt, zu wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt zu werden (passives Wahlrecht). Vielmehr ist das Wahlrecht an bestimmte verfassungsrechtliche oder andere gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Diese betreffen aber nur persönliche (in den einzelnen Staaten verschieden festgelegte) Mindesterfordernisse für eine vernunfts- und gemeinschaftsgerechte Wahlentscheidung, z. B. bestimmtes Lebensalter, volle Geschäftsfähigkeit und staatsrechtliche Unbescholtenheit. Dagegen verbietet der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts den Ausschluss von Wahlberechtigten nach anderen Gesichtspunkten, insbesondere nach denjenigen ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten biologischen, nationalen, religiösen, beruflichen, politischen oder wirtschaftlichen Gruppen. Das freie Wahlrecht verbietet jede Art und Form von staatlicher Einwirkung auf die Wahlentscheidung; auch private Beeinflussung durch Wahlbestechung, Wahlnötigung, Wahltäuschung, Wahlfälschung und Wahlverhinderung ist strafrechtlich verboten.
Wissenschaft
Neuer Wirkstoff gegen multiresistente Pilze
Infektionen mit multiresistenten Pilzen sind eine zunehmende Bedrohung für die menschliche Gesundheit. Nun haben Forschende einen bakteriellen Wirkstoff entdeckt, der womöglich Abhilfe schaffen könnte: Die Substanz namens Mandimycin greift die Membran der Pilzzellen mit einem zuvor unbekannten Mechanismus an und umgeht dadurch...
Wissenschaft
Pflanzen können bis sechs zählen
Je nachdem wie nass oder trocken es ist, passen Pflanzen ihren Wasserverbrauch an, indem sie über ihre Poren auf den Blättern mehr oder weniger Wasser verdunsten lassen. Bestimmte Umweltreize zeigen ihnen Wassermangel an, woraufhin die Pflanzen ihre Poren schließen. Dabei zählen und verrechnen sie aufeinanderfolgende Umweltreize...