Lexikon
Wahlrecht
das Recht des Einzelnen auf Teilnahme an der Wahl. Auch nach dem allgemeinen Wahlrecht ist nicht jeder Staatsbürger berechtigt, zu wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt zu werden (passives Wahlrecht). Vielmehr ist das Wahlrecht an bestimmte verfassungsrechtliche oder andere gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Diese betreffen aber nur persönliche (in den einzelnen Staaten verschieden festgelegte) Mindesterfordernisse für eine vernunfts- und gemeinschaftsgerechte Wahlentscheidung, z. B. bestimmtes Lebensalter, volle Geschäftsfähigkeit und staatsrechtliche Unbescholtenheit. Dagegen verbietet der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts den Ausschluss von Wahlberechtigten nach anderen Gesichtspunkten, insbesondere nach denjenigen ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten biologischen, nationalen, religiösen, beruflichen, politischen oder wirtschaftlichen Gruppen. Das freie Wahlrecht verbietet jede Art und Form von staatlicher Einwirkung auf die Wahlentscheidung; auch private Beeinflussung durch Wahlbestechung, Wahlnötigung, Wahltäuschung, Wahlfälschung und Wahlverhinderung ist strafrechtlich verboten.
Wissenschaft
Das weiße Gold
Milch war in den zurückliegenden rund 8000 Jahren ein wichtiger Treibstoff für die Entwicklung der Menschheit.
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Wissenschaft
Verhagelte Vorhersagen
Sommerliche Hagelunwetter können immense Schäden anrichten. Um präzise davor zu warnen, wissen Wetterforscher noch zu wenig über das Phänomen. Das soll sich ändern. von TIM SCHRÖDER Das Gewitter, das sich der baden-württembergischen Stadt Reutlingen am 28. Juli 2013 näherte, war ein blauschwarzes Ungetüm – ein viele Tausend Meter...