Lexikon
Wahlbestechung
das Anbieten, Versprechen, Gewähren von Geschenken oder anderen Vorteilen dafür, dass jemand nicht oder in bestimmtem Sinne wählt (aktive Wahlbestechung), bzw. das Annehmen, Fordern oder Sichversprechenlassen von Geschenken u. Ä. zu dem gleichen Zweck (passive Wahlbestechung); strafbar nach § 108b StGB.
Wissenschaft
Kleine Kannibalen im Kosmos
Ein Kugelsternhaufen ist Kronzeuge für die Gefräßigkeit von Zwerggalaxien: Sie wachsen, indem sie Artgenossen verschlingen. von THORSTEN DAMBECK Auf einer Reise gen Süden kann man auch am Himmel auf Unbekanntes stoßen. Denn dort steigen Gestirne über den Horizont, die von der Nordhalbkugel aus nicht sichtbar sind. So entdeckten...
Wissenschaft
»Ein wichtiger Punkt ist das Tempo bei der Fahrzeugentwicklung«
Chinesische Automobilhersteller scheinen ihre Konkurrenten aus westlichen Ländern mehr und mehr abzuhängen. Stefan Bratzel erläutert, was dahintersteckt und wie hiesige Unternehmen dagegenhalten können. Das Gespräch führte Heike Stüvel China dominiert den Elektroauto-Markt. Was sind die Gründe, Herr Professor Bratzel? Der Erfolg...