Lexikon
Wahlbestechung
das Anbieten, Versprechen, Gewähren von Geschenken oder anderen Vorteilen dafür, dass jemand nicht oder in bestimmtem Sinne wählt (aktive Wahlbestechung), bzw. das Annehmen, Fordern oder Sichversprechenlassen von Geschenken u. Ä. zu dem gleichen Zweck (passive Wahlbestechung); strafbar nach § 108b StGB.
Wissenschaft
CRISPR/Cas im Praxistest
Seit der Entdeckung der Genschere vor zehn Jahren werden auf das gentechnische Werkzeug große Hoffnungen im Kampf gegen Erbkrankheiten, Stoffwechselstörungen und Aids gesetzt. Zeit für eine erste Bilanz. von RAINER KURLEMANN Die US-Amerikanerin Victoria Gray ist vermutlich die erste Frau, die mithilfe einer gezielten...
Wissenschaft
Multitalent Kohlenstoff
Forscher suchen nach Möglichkeiten, Formen elementaren Kohlenstoffs möglichst umweltverträglich und klimaschonend zu gewinnen.
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