Lexikon
Wahlbestechung
das Anbieten, Versprechen, Gewähren von Geschenken oder anderen Vorteilen dafür, dass jemand nicht oder in bestimmtem Sinne wählt (aktive Wahlbestechung), bzw. das Annehmen, Fordern oder Sichversprechenlassen von Geschenken u. Ä. zu dem gleichen Zweck (passive Wahlbestechung); strafbar nach § 108b StGB.
Wissenschaft
Der Spin schlägt Wellen
Schaltkreise, die mit Spinwellen statt Elektronen rechnen, sollen zur energieeffizienten Ergänzung für die Halbleiterelektronik werden. von FINN BROCKERHOFF Mit einem beherzten Druck auf die Einschalttaste wird der alte Computer zum Leben erweckt: der Lüfter heult auf, ein Piepen ertönt. Dann dringt aus dem Inneren des...
Wissenschaft
Zufall oder Zusammenhang?
Maschinelles Lernen revolutioniert die Datenanalyse. Doch als statistische Methode unterscheidet es nicht zwischen Ursache und Wirkung – und kratzt daher oft nur an der Oberfläche der Realität. von THOMAS BRANDSTETTER Je bunter die Blätter der Bäume werden, desto mehr Menschen leiden an Schnupfen. Doch ist die herbstliche...
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