Lexikon

Wahlbestechung

das Anbieten, Versprechen, Gewähren von Geschenken oder anderen Vorteilen dafür, dass jemand nicht oder in bestimmtem Sinne wählt (aktive Wahlbestechung), bzw. das Annehmen, Fordern oder Sichversprechenlassen von Geschenken u. Ä. zu dem gleichen Zweck (passive Wahlbestechung); strafbar nach § 108b StGB.
Wissenschaft

Einzelgänger-Planeten auf der Spur

Sie besitzen planetenähnliche Masse, sind aber nicht an einen Stern gebunden: Das Webb-Teleskop hat sechs neue „Rogue”-Planeten in einem galaktischen Nebel aufgespürt, die Hinweise auf mögliche Bildungsprozesse dieser mysteriösen Einzelgänger-Planeten liefern. Es zeichnet sich demnach ab, dass Himmelskörper, die fünfmal größer...

Fraunhofer, Batterie
Wissenschaft

Ein Zwilling der Zelle

Um eine größtmögliche Effizienz bei der Nutzung und Produktion von Batterien für die Elektromobilität zu erreichen, schaffen Fraunhofer-Forscher in Kaiserslautern ausgeklügelte mathematische Modelle der Zellen sowie virtuell nachgestellte Fahrsituationen. von RALF BUTSCHER Eine steile und kurvenreiche Passstraße bei Schneefall in...

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