Lexikon

Wahldelikte

strafbare Handlungen in Bezug auf die Ausübung des Wahlrechts. Im Einzelnen neben Wahlbestechung, Wahlnötigung und Verletzung des Wahlgeheimnisses die Verhinderung oder Störung einer Wahl oder der Feststellung ihres Ergebnisses mittels Gewalt oder Drohung mit Gewalt (Wahlbehinderung, § 107 StGB); das unbefugte Wählen oder sonstige Herbeiführen eines unrichtigen Wahlergebnisses oder dessen Verfälschung oder unrichtige Verkündung (Wahlfälschung, § 107a StGB); das Versetzen eines Wählers in einen Irrtum über Inhalt oder Gültigkeit seiner Wahl (Wählertäuschung, § 108a StGB); ferner Handlungen, durch die zu Unrecht die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Wählers in die Wählerlisten bewirkt wird, und das unbefugte Kandidieren (§ 107b StGB). In Österreich: §§ 261 ff. StGB; in der Schweiz: Art. 279 f.
Foto einer männlichem Asselspinne mit Eierhüllen
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Neue Art der Symbiose in der Tiefsee

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Wissenschaft

Eine eiskalte Gemeinschaft

Archäologische und biologische Forschungsergebnisse liefern neue Erkenntnisse über die frühe Entwicklung der Beziehung zwischen Menschen und domestizierten Rentieren. von BETTINA WURCHE Das samtig-weiche Maul des Rentiers berührt sanft meine ausgestreckte Hand – blitzschnell verschwinden die angebotenen „Leckerli“. Die Zähne des...

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