Lexikon

Wahldelikte

strafbare Handlungen in Bezug auf die Ausübung des Wahlrechts. Im Einzelnen neben Wahlbestechung, Wahlnötigung und Verletzung des Wahlgeheimnisses die Verhinderung oder Störung einer Wahl oder der Feststellung ihres Ergebnisses mittels Gewalt oder Drohung mit Gewalt (Wahlbehinderung, § 107 StGB); das unbefugte Wählen oder sonstige Herbeiführen eines unrichtigen Wahlergebnisses oder dessen Verfälschung oder unrichtige Verkündung (Wahlfälschung, § 107a StGB); das Versetzen eines Wählers in einen Irrtum über Inhalt oder Gültigkeit seiner Wahl (Wählertäuschung, § 108a StGB); ferner Handlungen, durch die zu Unrecht die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Wählers in die Wählerlisten bewirkt wird, und das unbefugte Kandidieren (§ 107b StGB). In Österreich: §§ 261 ff. StGB; in der Schweiz: Art. 279 f.
Symbolbild für mentale Probleme: Mädchen oder junge Frau sitzt in einem dunklen Gang
Wissenschaft

Lockdowns ließen Gehirne von Jugendlichen schneller reifen

Die Lockdowns während der Corona-Pandemie haben unser aller Zusammenleben stark beeinflusst. Von den Kontaktbeschränkungen mit am meisten betroffen waren Kinder und Jugendliche, was sich häufig in psychischen Folgen zeigte. Nun legen Gehirnscans nahe, dass die Lockdowns auch die Gehirnentwicklung von Teenagern verändert haben....

Nahaufnahme einer Strandkrabbe
Wissenschaft

Auch Krabben fühlen Schmerz

Schalentiere wie Krebse und Krabben dürfen bislang lebendig zerlegt oder gekocht werden, um sie zu essen. Denn im Gegensatz zu Kühen und Schweinen fühlen die Krebstiere angeblich keinen Schmerz. Nun haben Forscher bewiesen, dass das nicht stimmt. Im Gehirn von Strandkrabben treten durchaus Schmerzsignale auf, wenn ihre Weichteile...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch