Gesundheit A-Z
Lärmschaden
Schädigung des Gehörorgans durch Lärm. Hörschäden können schon bei einer Schallstärke von 75 Dezibel auftreten, Schmerzen ab 120 Dezibel. Neben der Beeinträchtigung (Lärmschwerhörigkeit) bzw. Schädigung (Lärmtaubheit) des Gehörorgans mindert Lärm auch das allgemeine Wohlbefinden und führt längerfristig zu Stresssymptomen (Blutdruckerhöhung, Anstieg der Herz- und Atemfrequenz, Schlafstörungen). Die Schallstärke am Arbeitsplatz darf je nach Tätigkeit den Bereich von 55 bis 85 Dezibel nicht überschreiten. Bei hohen Schallstärken ist ein Lärmschutz erforderlich.
Wissenschaft
Rätselhaftes Fossil neu interpretiert
Je älter ein Fossil ist, desto schwieriger gestaltet sich seine Zuordnung. Gelegentlich müssen frühere Annahmen revidiert werden, wenn neue Fundstücke widersprechende Informationen enthüllen. Eine Studie zeigt nun, dass die rund 500 Millionen Jahre alten Fossilien eines sackartigen, stacheligen Tieres namens Shishania aculeata...
Wissenschaft
Die Sonderlinge
Sie unterscheiden sich grundlegend von allen anderen elektrochemischen Energiespeichern: Redox-Flow-Batterien. Forscher arbeiten daran, sie preiswerter und nachhaltiger zu machen. von FRANK FRICK Der Forschungsbericht von Lawrence Thaller beginnt recht unspektakulär: Für Systeme zu einer dezentralen Stromversorgung, die entweder...