Gesundheit A-Z
Lärmschaden
Schädigung des Gehörorgans durch Lärm. Hörschäden können schon bei einer Schallstärke von 75 Dezibel auftreten, Schmerzen ab 120 Dezibel. Neben der Beeinträchtigung (Lärmschwerhörigkeit) bzw. Schädigung (Lärmtaubheit) des Gehörorgans mindert Lärm auch das allgemeine Wohlbefinden und führt längerfristig zu Stresssymptomen (Blutdruckerhöhung, Anstieg der Herz- und Atemfrequenz, Schlafstörungen). Die Schallstärke am Arbeitsplatz darf je nach Tätigkeit den Bereich von 55 bis 85 Dezibel nicht überschreiten. Bei hohen Schallstärken ist ein Lärmschutz erforderlich.
Wissenschaft
News der Woche 28.02.2025
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Die sanften Riesen kehren zurück
Luftschiffe wie der Zeppelin galten lange Zeit als out. Denn die gemächlichen Fluggeräte konnten mit Düsenjets nicht mithalten. Doch nun scheint ein Comeback der fliegenden Riesen in Sicht. Treiber dafür sind neue Techniken und Anwendungspotenziale sowie der Wunsch nach einer klimaneutralen Luftfahrt. von RALF BUTSCHER Es war...