Gesundheit A-Z

Lärmschaden

Schädigung des Gehörorgans durch Lärm. Hörschäden können schon bei einer Schallstärke von 75 Dezibel auftreten, Schmerzen ab 120 Dezibel. Neben der Beeinträchtigung (Lärmschwerhörigkeit) bzw. Schädigung (Lärmtaubheit) des Gehörorgans mindert Lärm auch das allgemeine Wohlbefinden und führt längerfristig zu Stresssymptomen (Blutdruckerhöhung, Anstieg der Herz- und Atemfrequenz, Schlafstörungen). Die Schallstärke am Arbeitsplatz darf je nach Tätigkeit den Bereich von 55 bis 85 Dezibel nicht überschreiten. Bei hohen Schallstärken ist ein Lärmschutz erforderlich.
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