Gesundheit A-Z

Lärmschutzverordnung

Teil der Arbeitssicherheitsverordnung, in dem geeignete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung von Lärm und entsprechenden Lärmschäden am Arbeitsplatz vorgeschrieben werden. Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (VBG) 121 "Lärm" muss der Arbeitgeber ab einer Belastung von 85 Dezibel geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, der ab 90 Dezibel getragen werden muss. Die Lärmschwerhörigkeit zählt zu den anerkannten Berufskrankheiten. Auch Arbeitssicherheitsgesetz.
Vulkan spuckt schwarzen Rauch in den Himmel, Wasser im Vordergrund, Sonne im rechten oberen Bereich.
Wissenschaft

Es fliegt was in der Luft

Feinstaub, Schwefeldioxid und andere Schadstoffe gefährden unsere Gesundheit und Umwelt. Von RALF STORK Eine der ältesten Berufskrankheiten ist die Staublunge (Silikose), die durch das regelmäßige Einatmen von Quarzstaub (SiO2) entsteht. Die Krankheit war bereits im Altertum bekannt und auch im Mittelalter schrieb der legendäre...

Fischeier, Züchtung
Wissenschaft

Fisch statt Kuh

Um die wachsende Weltbevölkerung satt zu bekommen, ist Fisch besser geeignet als Fleisch. Liefern könnten ihn Aquakulturen, deren Produktion in den letzten 50 Jahren global von 2 Millionen auf über 80 Millionen Tonnen gestiegen ist. von HARTMUT NETZ Im Vergleich zur Haltung von Hühnern, Rindern oder Schweinen ist die Fischzucht...

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