Gesundheit A-Z

Lärmschutzverordnung

Teil der Arbeitssicherheitsverordnung, in dem geeignete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung von Lärm und entsprechenden Lärmschäden am Arbeitsplatz vorgeschrieben werden. Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (VBG) 121 "Lärm" muss der Arbeitgeber ab einer Belastung von 85 Dezibel geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, der ab 90 Dezibel getragen werden muss. Die Lärmschwerhörigkeit zählt zu den anerkannten Berufskrankheiten. Auch Arbeitssicherheitsgesetz.
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Wissenschaft

Die Erfahrungsmaschine

Das Wort „Erfahrung“ kann man philosophisch-menschlich verstehen, wenn man jemandem attestiert, viel erlebt und dabei seine Kenntnisse der Welt erweitert zu haben. Man kann es aber auch wörtlich nehmen und sich etwa fragen, wie weit man mit seinem Auto eine Gegend erfahren hat. Was auch immer gemeint ist oder gemacht wird, zeigt...

Wissenschaft

KI wandelt Gedanken in Sprache um

Neue Gehirn-Computer-Schnittstellen sollen es Menschen mit Sprachlähmung ermöglichen, nahezu in Echtzeit zu kommunizieren. Bisher haben Menschen, die durch einen Schlaganfall oder durch Krankheiten wie Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) nicht mehr sprechen können, nur sehr begrenzte Möglichkeiten, mit ihrer Außenwelt zu...

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