Gesundheit A-Z

Lärmschutzverordnung

Teil der Arbeitssicherheitsverordnung, in dem geeignete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung von Lärm und entsprechenden Lärmschäden am Arbeitsplatz vorgeschrieben werden. Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (VBG) 121 "Lärm" muss der Arbeitgeber ab einer Belastung von 85 Dezibel geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, der ab 90 Dezibel getragen werden muss. Die Lärmschwerhörigkeit zählt zu den anerkannten Berufskrankheiten. Auch Arbeitssicherheitsgesetz.
Kernspinresonanz-Mikroskop
Wissenschaft

Quantensprünge in der Röhre

Mit einem neuartigen Kernspinmikroskop lassen sich zum ersten Mal per Kamera hochaufgelöste Bilder von molekularen Prozessen machen – zum Beispiel für die Krebsdiagnostik oder die Forschung an Batteriematerialien. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Chemiker ein Herstellungsverfahren für eine neue Substanz ertüftelt haben, überprüfen sie...

Biologie, Pflanzen
Wissenschaft

»Es entsteht Neues und Spannendes«

Das Forschungsfeld der synthetischen Biologie entwickelt sich rasant. Biochemiker Tobias Erb berichtet von den Anfängen – und wie es immer weiter vorangeht. Das Gespräch führte RAINER KURLEMANN Herr Prof. Erb, wie reagieren Menschen, denen Sie erzählen, woran Sie forschen? Ich habe selten das Gefühl, dass synthetische Biologie...

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