Gesundheit A-Z

Lärmschutzverordnung

Teil der Arbeitssicherheitsverordnung, in dem geeignete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung von Lärm und entsprechenden Lärmschäden am Arbeitsplatz vorgeschrieben werden. Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (VBG) 121 "Lärm" muss der Arbeitgeber ab einer Belastung von 85 Dezibel geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, der ab 90 Dezibel getragen werden muss. Die Lärmschwerhörigkeit zählt zu den anerkannten Berufskrankheiten. Auch Arbeitssicherheitsgesetz.
Korrelation, Bär
Wissenschaft

Mein Nachbar, der Grizzly

Experten auf dem Forschungsfeld der biokulturellen Vielfalt untersuchen die Wechselwirkung zwischen biologischer Artenvielfalt und menschlicher Kultur.

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Propyläen von Eleusis
Wissenschaft

Der heilige Trunk

In der Antike gehörten die griechischen Mysterien von Eleusis über Jahrhunderte zu den wichtigsten Kulten der Mittelmeerwelt. Teilnehmer berichteten von spirituellen Visionen nach dem Genuss eines besonderen Getränks. Schon der LSD-Pionier Albert Hofmann vermutete, dass dafür der Mutterkornpilz verantwortlich gewesen sein könnte...

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