Gesundheit A-Z
Lärmschutzverordnung
Teil der Arbeitssicherheitsverordnung, in dem geeignete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung von Lärm und entsprechenden Lärmschäden am Arbeitsplatz vorgeschrieben werden. Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (VBG) 121 "Lärm" muss der Arbeitgeber ab einer Belastung von 85 Dezibel geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, der ab 90 Dezibel getragen werden muss. Die Lärmschwerhörigkeit zählt zu den anerkannten Berufskrankheiten. Auch Arbeitssicherheitsgesetz.
Wissenschaft
„Die Energieversorgung würde flexibler und effizienter“
Die Solarbatterie ist bislang noch Gegenstand der Grundlagenforschung. Doch die Besonderheiten dieser neuen Technologie bieten reichlich Potenzial für künftige Anwendungen – und das längst nicht nur, wo auch klassische Batterien genutzt werden. Zwei Stuttgarter Forscher erläutern Perspektiven und Herausforderungen. Das Gespräch...
Wissenschaft
Lebensbaustein aus dem All?
Ein Laborexperiment ahmt die Bedingungen in kalten galaktischen Molekülwolken nach. Dabei gelang der Nachweis von Glycerinsäure. von DIRK EIDEMÜLLER Eine der großen Fragen, die verschiedene Zweige der Naturwissenschaft verbindet, lautet: Woher stammen die Grundbestandteile des Lebens? Zwar kennen wir heute die grundlegenden...
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