Wahrig Fremdwörterlexikon

Notar

No|tar
m.; s, e; Rechtsw.
ausgebildeter Jurist, der Unterschriften, Schriftstücke beglaubigt, Rechtsgeschäfte beurkundet u. Ä.
[< lat. notarius, eigtl. »Geschwindschreiber«]

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon